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C. Pauschalhonorare und Konzepte mit Bonus – Malus

Das normale Honorierungssystem der Bauwirtschaft, der Kostentarif, hat einen erheblichen Nachteil: Nur was kostet, gibt Honorar. Sparen wird buchstäblich nicht honoriert. Dies gilt für alle Planer, nicht nur für den Architekten. Für einen Elektroplaner beispielsweise ist die Rechnungskontrolle vielfach sehr aufwendig. Es ist für ihn frustrierend, dass sein Honorar um so kleiner wird, je besser er kontrolliert.

Es gibt Möglichkeiten, wie man diesem Mangel entgegentreten kann. Ein erster Schritt in die richtige Richtung sind pauschale Honorare, die auch in der Honorarordnung der Architekten als Möglichkeit erwähnt werden (Art. 5.2.2 SIA 102). Damit erreicht man immerhin, dass Einsparungen nicht bestraft werden. Man kann aber noch einen Schritt weitergehen und Einsparungen mit einem Bonus honorieren. Nachfolgend gehen wir auf die verschiedenen Varianten näher ein.

 

  • Pauschale Honorare

Vielfach ist es nicht möglich, bereits bei der Auftragserteilung ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, selbst wenn vorgängig eine Projektdefinition durchgeführt worden ist. Die Unsicherheiten über den Investitionsumfang sind zu diesem Zeitpunkt noch zu gross. Daher werden die Honorare während der Planungsphase meistens im Kostentarif abgerechnet. Erst wenn der Kostenvoranschlag genehmigt ist, werden die Honorare für die Bauausführung pauschal vereinbart. Dies betrifft etwa zwei Drittel der gesamten Honorarsumme.

 

  • Honorare mit Bonus

Beim Bonus-System kommt zusätzlich zum Pauschalhonorar noch hinzu, dass der Planer von Einsparungen während der Bauausführung in einer angemessenen Form profitiert. In der Theorie ist das ein bestechender Ansatz, der allerdings in der Praxis nicht immer ganz einfach umzusetzen ist. Einige Fachleute sind sogar der Ansicht, dass nicht sachkundige Bauherrschaften besser die Finger davon lassen sollten.

Für sachkundige (oder sachkundig vertretene) Bauherren jedoch ist das Bonus-System ein sehr effizientes Modell, mit dem sich die Baukosten in erheblichem Ausmass beeinflussen lassen. Persönlich habe ich mit ihm sehr gute Erfahrungen gemacht. Richtig angewendet, wird es nicht nur vom Auftraggeber, sondern auch von den beauftragten Planern ausgesprochen geschätzt.

Bei der Implementierung eines Bonus-Systems sind eine ganze Reihe von Fragen zu klären. Zuerst legt man fest, welche Planer in das System eingebunden werden sollen. Neben dem Architekten bietet sich in erster Linie der Bauingenieur an, seltener die Haustechnikplaner. Dann wird pro Planer die sogenannte bonusberechtigte Bausumme festgelegt. Darunter versteht man diejenigen Positionen aus dem Kostenvoranschlag (KV), welche für die Ermittlung des Bonus herangezogen werden sollen. In der Regel sind jene Positionen bonusberechtigt, die vom entsprechenden Planer auch beeinflussbar sind. Beim Architekten trifft dies auf einen grossen Teil der Positionen des Kostenvoranschlags zu. Nicht berücksichtigt werden meistens die Baunebenkosten und (natürlich) die Honorare selber, gelegentlich auch die Haustechnik, einzelne Vorbereitungsarbeiten oder gewisse Betriebseinrichtungen. Die bonusberechtigte Summe ist beim Architekten somit oft kleiner als die honorarberechtigten Baukosten (siehe «Die Formel für den Kostentarif»; Absatz «Honorarberechtigte Baukosten B»). – Beim Bauingenieur stimmen bonusberechtigte Summe und honorarberechtigte Baukosten häufig überein.

Was ist nun eine Einsparung? Eine Einsparung liegt dann vor, wenn ein genau definiertes Ausführungsprojekt im Vergleich zum Kostenvoranschlag (KV) günstiger ausgeführt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der KV nicht zu viele Reserven (sogenannte Ausmassreserven) enthält, weil es für die Planer sonst keine Kunst ist, Einsparungen zu erzielen. Für die Ermittlung des Bonus fallen nur jene Positionen des KV in Betracht, die als bonusberechtigt deklariert worden sind. Keinen Einfluss auf den Bonus haben Projektänderungen, die von der Bauherrschaft angeordnet werden (Minderleistungen und Zusatzleistungen).

Gemäss diesen Präzisierungen zur Bonus-Berechnung kann man sich durchaus den Fall vorstellen, dass bei den bonusberechtigten Positionen die Schlussabrechnung 5% höher liegt als der Kostenvoranschlag und die Planer immer noch einen Bonus bekommen, weil die Bauherrschaft viele Mehrleistungen (Projektänderungen) veranlasst hat. Bonus-Systeme erfordern eine spezielle Buchhaltung, da der Kostenvoranschlag und insbesondere die bonusberechtigte Summe hinsichtlich Mehr- und Minderleistungen ständig aktualisiert werden müssen. Das nachfolgende Beispiel zeigt ein derartiges Mutationsprotokoll. Ein ähnliches Überwachungssystem findet man bei Werkverträgen mit General- und Totalunternehmern, wo die Werkvertragssumme bei Projektänderungen auch angepasst wird (Teil III; Abschnitt «Anpassungen des Werkpreises»).

Eine letzte Frage, die beim Bonus-System zu klären ist, betrifft die Ausgestaltung des Verteilschlüssels: Welcher Anteil der Kostenunterschreitung kommt den Planern zugute? Meines Erachtens soll der Sparanreiz für sie relativ gross sein, sonst verzichtet man besser auf die aufwendige Übung. Der Bonusanteil pro Planer kann durchaus 20% der eingesparten Summe betragen. Im Gegenzug ist es zulässig, das (pauschale) Basishonorar etwas knapp anzusetzen. Grundsätzlich darf das Basishonorar um so tiefer sein, je höher der prozentuale Bonus festgelegt wird. – Das Grundprinzip der Abrechnung von Planerhonoraren mit Bonus (gezeigt am Beispiel des Architektenhonorars) ist ebenfalls unten dargestellt.

Kleinprojekte wie Einfamilienhäuser oder kleinere Umbauten verlangen ganz einfache Bonus-Systeme. Hier kann eine Vereinbarung beispielsweise darin bestehen, dass der Bauherr dem Architekten zusätzlich zum (pauschalen) Honorar einen Bonus von 1 000 Fr. in Aussicht stellt, wenn er den Kostenvoranschlag um 3% unterschreitet. Ein etwas ausgeklügelteres Konzept einer Bonus-Vereinbarung befindet sich im Absatz «Ratschläge für Architektenverträge für Einfamilienhäuser» (Buchstabe D: Bonus).

Planerhonorare mit Bonus
Beispiel eines Mutationsprotokolls bei Projektänderungen

Mutationsprotokoll Nr. 1
KV (Arbeitsgattung) KV alt Mutation KV neu
Aufzüge
235 000
+24 000
259 000
Beton- / Stahlbeton
1 505 000
+7 400
1 512 400
Maurerarbeiten
285 000
+2 000
287 000
Total Mutation Nr. 1
+33 400

Begründung der Mutation (Beschreibung der Projektänderung):
• Aufzüge: elektromech. statt hydraulisch; höhere Geschwindigkeit; grössere Kabine
• Baumeister: grösserer Liftschacht zusätzlicher Maschinenraum

Bonusberechtigte Bausumme Summe
alt
Mutation Summe
neu
Architekt
7 069 000
+33 400
7 102 400
Bauingenieur
3 030 300
+7 400
3 037 700

.
Architektenhonorar mit Bonus
Beispiel einer Honorarabrechnung

ursprüngliche bonusberechtigte Summe
(gemäss genehmigtem Kostenvoranschlag)
7 069 000
aktualisierte bonusberechtigte Summe
(gemäss Mutationsprotokollen 1 bis x)
7 380 500
Schlussabrechnung der bonusberechtigten Positionen
7 018 400
Kosteneinsparung somit
362 100
davon 20% Bonusanteil für Architekt
72 420
Basishonorar für Architekt (Pauschalhonorar)
510 000
Architektenhonorar einschliesslich Bonus
582 420

.

  • Bonus–Malus

Die logische Ergänzung zum Bonus ist der Malus. Der Architekt muss hier im Ausmass des Verteilschlüssels Kostenüberschreitungen mittragen. Damit eine kleine Überschreitung noch nicht zu einem Honorarabzug führt, kann ein Toleranzband festgelegt werden. Erst wenn der aktualisierte Kostenvoranschlag beispielsweise um 2% überschritten wird, tritt der Malus-Effekt in Funktion.

Im Zusammenhang mit der Malus-Diskussion darf daran erinnert werden, dass die Gerichtspraxis bei ganz normalen Planeraufträgen eine Art automatischen Malus vorsieht, wenn der Kostenvoranschlag erheblich überschritten wird. Nehmen wir an, ein Architekt überziehe den Kostenvoranschlag um mehr als 10%. Ein Gericht wird ihn mit einiger Wahrscheinlichkeit dazu verknurren, die über dem Toleranzband von 10% liegenden Kosten zu übernehmen, vielleicht nur teilweise, möglicherweise aber sogar vollständig.

Gemäss meinen Erfahrungen sind die Sparanreize beim reinen Bonus-System so gross, dass es sich erübrigt, auch einen Malus vorzusehen.

 

  • Fazit

Gesamthaft gesehen, eliminieren die beschriebenen Korrekturen am reinen Kostentarif, das Pauschalhonorar sowie die Konzepte mit Bonus und Malus, einen wesentlichen Nachteil dieser Honorarberechnung: sie bestrafen das Kostensparen nicht. Eine Garantie für ein kostenbewusstes Vorgehen in der Planungsphase und somit für objektiv günstige Kosten sind sie aber nicht. Dafür braucht es ganz andere Verfahren, insbesondere die Gesamtleistungsausschreibung (siehe Teil III). Hier sind die Anreize zum kostenbewussten Planen wesentlich höher.