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B. Abspaltung von Architektenleistungen

Es sind nicht alle Architekten in der Lage, die gesamten Architektenleistungen nach SIA 102 mit der gleichen hohen Fachkompetenz zu erbringen. Das Kerngebiet der Architekten ist die Planung, auch als Projektierung oder Entwurf bezeichnet. Einige beschränken sich möglicherweise nur darauf und betätigen sich gar nicht auf dem Gebiet der Bauausführung, andere betreiben zwar Ausführung, aber wesentlich weniger professionell als die Planung. All dies ist kein Nachteil, wenn für die Realisierung eine Generalunternehmung beigezogen wird. Anders sieht es aus, wenn das Generalunternehmermodell nicht in Frage kommt und die Ausführung mit Einzelunternehmern gewählt wird. Dann muss die Bauherrschaft nach Wegen suchen, um Teile der Architektenleistung vom Hauptauftrag abzuspalten und spezialisierten Firmen zu übertragen. Einige Möglichkeiten betrachten wir nachfolgend etwas genauer.

 

  • Kostenwesen

Es kommt zunehmend häufiger vor, dass während der Planung für die Kostenermittlung eine spezialisierte Baukostenfirma beigezogen wird, speziell dann, wenn die Elementmethode (siehe Kapitel 10) angewendet werden soll. Es ist auch denkbar, dass die Bauherrschaft nicht nur die Kostenermittlung an eine Spezialfirma delegiert, sondern gleich das ganze Kostenwesen (einschliesslich Ausschreibungen, Vertragswesen und Schlussabrechnung).

 

  • Bauleitung

Es ist auch möglich, die Bauleitung (Führung der Baustelle) abzuspalten und als separate Leistung zu beauftragen. Unter anderem kommen selbständig erwerbende Bauleiter dafür in Frage.

 

  • Kostenwesen und Bauleitung zusammen

Spezialfirmen, die das Leistungspaket von Kostenwesen und Bauleitung zusammen anbieten, bezeichnen sich etwa als «bauleitende Architekten». Sie erbringen im Auftragsverhältnis diejenigen ausführungsorientierten Architektenleistungen, die beim Generalunternehmermodell normalerweise im Werkvertrag des Generalunternehmers enthalten sind (siehe «Die Architektenhonorare beim GU-Modell»). Kostenwesen und Bauleitung können (in seltenen Fällen) auch an zwei verschiedene Spezialfirmen vergeben werden. Der Architekt als Planer und Gesamtleiter hat in diesem Fall zwei Spezialisten zur Hand: den Kostenspezialisten während praktisch der ganzen Projektdauer und den Bauleiter während der Bauausführung. Eine derartige Zusammenarbeit kann gemäss meinen Erfahrungen fachlich durchaus funktionieren. Sie neigt aber zur Trägheit, weil der Informationsfluss zwischen drei unabhängigen Firmen aufrechterhalten werden muss. Die Bauherrschaft hat es nicht mit einem allwissenden Gesamtleiter zu tun, sondern mit drei Spezialisten, die sich ständig absprechen müssen.