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Die Haustechnikplanung

Für die Planung der haustechnischen Systeme (Elektro, Heizung, Sanitär) werden bei Einfamilienhäusern meistens keine unabhängigen Planer beigezogen. Die Architekten behelfen sich damit, indem Ausführungsfirmen zusätzlich zu ihrer Offerte vorgängig selber ein Projekt ausarbeiten. Diese Firmen sind natürlich vor allem am Ausführungsauftrag interessiert und nicht am Projekt. Viele haben auch kaum die notwendigen Planungskapazitäten im eigenen Haus. Der Projektierungsauftrag wird daher oft für ein paar hundert Franken an einen unabhängigen Haustechnikplaner weitergereicht, der gegenüber der Bauherrschaft meistens unsichtbar bleibt.

Speziell bei der Heizungsplanung wird dieses Vorgehen von der Bauherrschaft erfahrungsgemäss in vielen Fällen als unbefriedigend eingestuft. Nicht selten wird ihr von einem Planer, den sie nie sieht, ein Projekt ausgearbeitet, das nie diskutiert wird und das die Bauherrschaft auf keine Art und Weise beurteilen kann. Viel zu viele Fragen bleiben offen.

In reduziertem Mass ist es auch bei der Sanitärplanung angezeigt, ein unabhängiges Planungsbüro beizuziehen, evtl. sogar bei der Elektroplanung. Bei einem freien Büro erhält die Bauherrschaft auf Fragen immerhin unvoreingenommene Antworten. Pro Planungsgebiet (z. B. Heizungsplanung) ist mit Kosten ab etwa 1 000 Franken zu rechnen. Gemäss meinen Erfahrungen findet man gute kleine Büros, die für den genannten Betrag ein Projekt samt Ausschreibungsunterlagen erstellen. In diesem Minimalpreis ist kein Aufwand während der Ausführung enthalten. Derartige Planungen sind für den Anbieter finanziell natürlich nicht besonders interessant. Sie werden aber unter anderem auch darum erbracht, um mit Architekturbüros im Geschäft zu bleiben und vielleicht einmal einen grösseren Auftrag zu erhalten.

Der Bauingenieur

Die Tätigkeit des Bauingenieurs bei einem Einfamilienhaus unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der Tätigkeit bei einem grösseren Projekt. Für die Honorierung allerdings gelten eigene Gesetze. Für einfache Standardaufgaben wie Einfamilienhäuser haben sich pauschale Tarife eingebürgert, die wesentlich unter den Ansätzen liegen, die sich aus der SIA-Honorarordnung 103 der Bauingenieure errechnen lassen.

Honorar Bauingenieur für ein Einfamilienhaus

Ausgangslage
  • Die Gebäudekosten BKP 2 für ein Einfamilienhaus betragen 600 000 Fr. (inkl. Honorare, ohne Landerwerb, Umgebungsarbeiten und Nebenkosten).
  • Bei einer massiven Bauweise umfassen die Baumeisterarbeiten erfahrungsgemäss etwa einen Drittel der Gebäudekosten (Annahme: 200 000 Fr.).
  • Davon sind etwa 40% bis 50% tragende Bauteile (meistens aus Stahlbeton), die durch den Bauingenieur geplant werden (Fundamente, Kellerwände, Betondecken etc., jedoch in der Regel kein Mauerwerk).
  • Die honorarberechtigten Teilbaukosten für den Bauingenieur betragen somit
    etwa 100 000 Fr.
Honorar im Kostentarif (nach SIA 103)
(für Projekt und Baukontrolle; gemäss Honorarformel)
honorarberechtigte Teilbaukosten B
100 000 Fr.
Honorar-Grundprozentsatz p (Tarif 1998)
27.9 %
Schwierigkeitsgrad n
0.8
Leistungsanteil q
100 %
Honorar Bauingenieur somit (nach SIA 103)
22 320 Fr.
Üblicher Marktpreis für Pauschalhonorar
6 000 – 8 000 Fr.

Betrachten wir dazu ein Beispiel. Nehmen wir an, bei einem grösseren Einfamilienhaus in Massivbauweise betragen die Kosten der tragenden Bauteile wie Fundamente und Decken etwa 100 000 Fr., was ein üblicher Wert ist. Gemäss der Honorarformel für den Kostentarif ergibt das ein Honorar von über 20 000 Fr., selbst wenn für den Schwierigkeitsgrad ein bescheidener Wert von 0.8 eingesetzt wird. Der Marktpreis für das Bauingenieurhonorar liegt aber wesentlich darunter. Bei grösseren Häusern kann ein grober Richtwert von etwa 6 000 bis 8 000 Fr. angenommen werden, bei kleineren und mittleren von etwa 4 000 bis 5 000 Fr.

Man darf somit das Fazit ziehen, dass bei standardisierten Bauaufgaben wie Einfamilienhäusern die SIA-Honorarordnung 103 (Bauingenieure) kaum von Belang ist. Die Honorare werden aufgrund von Erfahrungswerten pauschal festgelegt.