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Beispiel 2: Honorare im Kostentarif

Der Kostentarif ist in der Praxis die wichtigste Methode der Honorierung von Planungsleistungen. Anhand eines Beispiels aus dem Gebiet des Industriebaus gehen wir näher darauf ein.

Ausgangslage

Ein grösseres Industrieunternehmen benötigt für den Ausbau der Geschäftsaktivitäten mehr Raum, und zwar sowohl für anspruchsvolle industrielle Zwecke wie für Büros. Die Bausubstanz auf dem Firmenareal ist historisch gewachsen und teilweise sehr alt. Zuerst erteilt die Geschäftsleitung an eine spezialisierte Beraterfirma den Auftrag, eine baulich-betriebliche Gesamtplanung durchzuführen. Diese Studie soll gewährleisten, dass das Areal langfristig optimal genutzt wird. Resultat dieser Gesamtplanung sind ein Masterplan sowie ein konkretes Massnahmenprogramm, das neben Sanierungen und Neubauten auch Auslagerungen an andere Standorte umfasst. Gesamthaft wird für die Baumassnahmen mit honorarberechtigten Baukosten von knapp 10 Mio. Franken gerechnet, wovon ungefähr 1.5 Mio. Franken Umbauten sind. Das Bauprogramm enthält eine neue Montagehalle mit vielfältigen Betriebseinrichtungen sowie einen grösseren Umbau eines Bürogebäudes. Im weiteren ist eine Modernisierung der bestehenden Infrastruktur des Areals vorgesehen. Geplant ist eine neue Heizzentrale für Warmwasser und Prozesswärme sowie die Erstellung von Installationskanälen im Fabrikareal, da die heutige Medienverteilung den Anforderungen nicht mehr genügt.

Die Bauherrschaft ist in der Planerwahl vollkommen frei. Zunächst holt sie von einem Generalplaner eine Offerte ein. Weil ihr die angebotenen Planerleistungen teuer erscheinen, werden Gespräche mit einigen weiteren Interessenten geführt. Der Kreis wird aber bewusst klein gehalten. Da aus der Phase der Gesamtplanung bereits Pläne und Kostenschätzungen vorhanden sind, können die Gespräche sehr konkret geführt werden. Rasch wird klar, dass neben dem Generalplaner ein Bauingenieur im Vordergrund steht, der auch als Generalplaner auftreten würde. Es wird beschlossen, mit diesen beiden Kandidaten vertiefte Gespräche zu führen.

Nach einer ersten Runde von Verhandlungen sind die Angebote der beiden Planer preislich praktisch identisch. Da auch die Leistungsfähigkeit beider Teams als etwa gleichwertig eingeschätzt wird, fällt die Bauherrschaft den salomonischen Entscheid, beide Bewerber (in unterschiedlichem Masse allerdings) zu berücksichtigen: sie schliesst mit dem Generalplaner einen Generalplanervertrag ab, und darin integriert sind die Statik-Leistungen des Bauingenieurs.

Als Methode für die Honorarberechnung wählt man den klassischen Kostentarif, der in der Praxis weit verbreitet ist. Die Honorarsummen im Planervertrag basieren auf grob geschätzten Baukosten aus der Phase der Projektdefinition. Für die Bemessung der effektiv zu bezahlenden Honorare soll jedoch die Bauabrechnung massgebend sein. Die Werte für den Honorar-Grundprozentsatz p in diesem historischen Beispiel beziehen sich auf den Tarif des Jahres 1991 und dürften etwa dem langjährigen Mittel entsprechen. Heute sind die p-Werte wesentlich höher (siehe «Formel für den Kostentarif»; Absatz «Honorar-Grundprozentsatz p»).