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Grundüberlegung: Gesamtauftrag in Teilaufträge aufteilen

Kehren wir nach diesen Exkursen zur Frage zurück, wie für zehn identische Reihenhäuser das Honorar festgelegt werden kann. Gemäss meinen Erfahrungen kann eine brauchbare Verständigungsbasis für die Bemessung des Wiederholungsrabatts bei mehreren gleichen Bauten geschaffen werden, indem man den Gesamtauftrag gedanklich in drei Teilaufträge aufteilt. Man nimmt also an, dass drei verschiedene Architekten je einen Teilauftrag bearbeiten, nämlich (1) Projektierung, (2) Ausführungsplanung / Kostenwesen und (3) Bauleitung. Für jeden Teilauftrag untersuchen wir im folgenden, welchen Einfluss der Serieneffekt auf das Honorar hat. Wir werden sehen, dass er sich vor allem beim zweiten Teilauftrag auswirkt.

Die Aufsplittung der Architektenleistung in Teilaufträge ist übrigens keineswegs eine theoretische Spielerei, sondern kann in der Praxis je nach den Umständen durchaus in Erwägung gezogen werden.

 

  • Teilauftrag 1: Projektierung

Dieser Teilauftrag beinhaltet alle Teilleistungen q aus den Phasen Vorprojekt und Bauprojekt mit Ausnahme des Kostenvoranschlags, gesamthaft 28% (siehe dazu auch die Leistungstabelle). Für die Projektierung spielt der Serieneffekt praktisch keine Rolle. Das Honorar bemisst sich daher gemäss der Honorarformel und wird nicht reduziert.

Teilleistungen
• Problemanalyse
1.0 %
• Studium von Lösungsmöglichkeiten
4.5 %
• Vorprojekt / Grobschätzung Baukosten und Termine
3.5 %
• Bauprojekt / Schätzung der Baukosten und Termine
12.5 %
• Baubewiligungsverfahren
1.5 %
• Detailstudien
5.0 %
Leistungsanteil q
28.0 %

Honorar für Teilauftrag 1 (Projektierung)
• Honorarberechtigte Baukosten B total
4 Mio. Fr.
• Honorar-Grundprozentsatz p (Tarif 1998)
13.2 %
• Leistungsanteil q
28.0 %
Honorar Teilauftrag 1
147 840 Fr.

 

  • Teilauftrag 2: Ausführungsplanung/Kostenwesen

Dieser Teilauftrag beinhaltet das Erstellen der Ausführungspläne sowie das Kostenwesen, was einen Leistungsanteil q von 38% ergibt. Hier spielt der Serieneffekt eine sehr grosse Rolle. Besonders anschaulich zeigt sich die Vereinfachung der Arbeit bei den Ausführungsplänen. Ein Plansatz für ein einziges Haus genügt, bei den übrigen Häusern sind lediglich Anpassungen notwendig. Mit den heutigen CAD-Hilfsmitteln sind derartige Modifikationen kaum mehr ein Problem. Auch beim Kostenwesen reicht es im Prinzip aus, sich auf ein Haus zu beschränken: Kostenvoranschlag, Ausschreibungsunterlagen, Verträge oder Schlussabrechnung sind für zehn Häuser nicht wesentlich aufwendiger als für ein Haus.

Das Honorar für den Teilauftrag 2 basiert somit auf der Leistung für ein Haus (30 704 Fr.). Für die übrigen Häuser wird pro Haus lediglich ein fixer Betrag von angenommen 5 000 Fr. für Änderungen in die Rechnung eingesetzt. Dies entspricht gut 15% des Honorars des ersten Hauses.

Teilleistungen
• Kostenvoranschlag
7.0 %
• Provisorische Ausführungspläne
12.0 %
• Ausschreibungen, Analyse der Angebote, Anträge
6.0 %
• Unternehmer- und Lieferantenverträge
1.0 %
• Definitive Ausführungspläne
9.0 %
• Schlussabrechnung
2.0 %
• Dokumentation über das Bauwerk
1.0 %
Leistungsanteil q
38.0 %

Honorar für Teilauftrag 2 (Ausführungsplanung)
• Honorarberechtigte Baukosten B pro Haus
0.4 Mio. Fr.
• Honorar-Grundprozentsatz p (Tarif 1998)
20.2 %
• Leistungsanteil q
38.0 %
Honorar für 1 Haus
30 704 Fr.
Änderungsaufwand pro weiteres Haus 5 000 Fr.
Änderungsaufwand für 9 Häuser
45 000 Fr.
Honorar Teilauftrag 2
75 704 Fr.

 

  • Teilauftrag 3: Bauleitung

Dieser Teilauftrag beinhaltet primär die örtliche Bauleitung sowie die gestalterische Leitung. Der Leistungsanteil q beträgt 34%. Obwohl die genannten Tätigkeiten fachlich sehr unterschiedlich sind und meistens von verschiedenen Personen wahrgenommen werden, ist es sinnvoll, sie für die Ermittlung des Honorars zusammen zu betrachten. Beim Teilauftrag 3 spielt der Serieneffekt nur eine bescheidene Rolle. Die Bauleitung muss für jedes Haus erbracht werden. Allerdings sind gewisse Vereinfachungen möglich, indem beispielsweise nur ein Haus ausgemessen wird (und nicht alle zehn, da sie ja identisch sind). Wir nehmen deshalb an, dass durch den Serieneffekt das Honorar für den Teilauftrag 3, bezogen auf die Honorarformel, um 10% reduziert werden kann.

Teilleistungen
• Terminplan
1.0 %
• Gestalterische Leitung
5.0 %
• Bauleitung
27.0 %
• Leitung der Garantiearbeiten
1.0 %
Leistungsanteil q
34.0 %

Honorar für Teilauftrag 3 (Bauleitung)
• Honorarberechtigte Baukosten B total
4 Mio. Fr.
• Honorar-Grundprozentsatz p (Tarif 1998)
13.2 %
• Leistungsanteil q
34.0 %
• Honorar nicht bereinigt
179 520 Fr.
• Honorarreduktion 10% (Serieneffekt)
–17 952 Fr.
Honorar Teilauftrag 3
161 568 Fr.

Resultat

Nun können wir die Teilhonorare für Projektierung, Ausführung und Bauleitung zusammenzählen. Wir kommen auf eine Summe von 385 112 Fr. In diesem Betrag sind die Vereinfachungen infolge des Serieneffekts berücksichtigt. Wenn alle Häuser unterschiedlich gewesen wären, hätte (gemäss Exkurs 2) das Honorar 528 000 Fr. betragen. Für die Wiederholung der Bauten ist somit ein Korrekturfaktor r von 73% in die Honorarformel einzusetzen. Der Wiederholungsrabatt beträgt 27%.

Honorar für die drei Teilaufträge 1 bis 3
385 112 Fr.
Honorar ohne Berücksichtigung von Wiederholungen
(gemäss Exkurs 2)
528 000 Fr.
Korrekturfaktor r somit
73 %

In der nachfolgenden Tabelle sind im Sinne einer Zusammenfassung nochmals alle Honorarfaktoren aufgeführt, die für die Bemessung des Honorars von zehn identischen Reihenhäusern massgebend sind.

Honorar für 10 identische Reihenhäuser
• Honorarberechtigte Baukosten B total
4 Mio. Fr.
• Honorar-Grundprozentsatz p (Tarif 1998)
13.2 %
• Leistungsanteil q
100 %
• Korrekturfaktor r
73 %
Honorar (gerundet)
385 000 Fr.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in der alten SIA-Honorarordnung 102 von 1969 detailliertere Angaben für die Honorargestaltung bei Wiederholung von Bauten enthalten gewesen sind als in der aktuellen Ausgabe von 1985. Bei zwei gleichen Bauten hat der Wiederholungsrabatt 10% betragen, bei drei gleichen Bauten 11% und so weiter. Für zehn gleiche Bauten kann man der Liste einen Rabatt von 20% entnehmen. Die in obigem Beispiel berechneten 27% Wiederholungsrabatt bei zehn gleichen Bauten sind also nicht allzuweit entfernt von den alten Empfehlungen.