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Die Honorarberechnung im Kostentarif

In diesem Abschnitt erläutern wir, nach welcher Berechnungsmethode das Honorar des Architekten im Kostentarif ermittelt wird. In der Praxis ist der Kostentarif gemäss der Honorarformel in der SIA-Honorarordnung 102 bis auf wenige Ausnahmen der Normalfall.

Die Leistungen als Basis der Honorarberechnung

Grundlage der Honorarberechnung sind die Leistungen des Architekten. In der SIA-Honorarordnung 102 sind sie unter dem Artikel 4 aufgeführt (Leistungsbeschrieb). Die sogenannte Leistungstabelle (Art. 3.6 SIA 102; siehe nächste Seite) kann als Kurzfassung des Leistungsbeschriebes betrachtet werden. Diese wichtige Tabelle gibt in kom¬pakter Form die Struktur der üblichen Architektenleistungen wieder.

Die gesamte Architektenleistung besteht nach SIA 102 aus siebzehn Teilleistungen, von der Problemanalyse bis zur Leitung der Garantiearbeiten. Jeweils drei oder vier Teilleistungen sind zu gesamthaft fünf Phasen zusammengefasst (Vorprojekt- bis Abschlussphase).

Im Leistungsbeschrieb der SIA-Honorarordnung 102 wird für jede Teilleistung angegeben, welche Arbeiten der Architekt normalerweise im Rahmen des betreffenden Arbeitsschritts zu erbringen hat. Sie werden als Grundleistungen bezeichnet. Im weiteren werden bei allen Teilleistungen allfällige Zusatzleistungen aufgeführt, welche im normalen Leistungsumfang nicht enthalten sind. Sie müssen zusätzlich entschädigt werden.

Grundleistungen und Zusatzleistungen des Architekten gemäss SIA-Ordnung 102
(dargestellt am Beispiel der Teilleistung «Vorprojekt»)

Teilleistung «Vorprojekt»
Grundleistungen
  • Erstellen eines vollständigen Vorprojektes in geeignetem Massstab
  • Berücksichtigen der Vorschläge von Spezialisten und Beratern und behördlicher Auflagen
  • Mündliche Erläuterungen oder Erstellen eines kurzgefassten Erläuterungsberichtes
  • Erstellen der für einen Vorentscheid der Baubehörde nötigen ergänzenden Unterlagen
Zusatzleistungen
  • Ausarbeiten von Varianten aufgrund wesentlich abweichender Anforderungen oder Grundlagen
  • Erstellen eines detaillierten Erläuterungsberichtes als Arbeitsunterlage für Dritte

Der Leistungsbeschrieb als Gliederung der Architektenleistungen in Tabellenform ist ein sehr nützliches Instrument. Er umfasst in der SIA-Honorarordnung 102 neun A4-Seiten. Die Juristen, die die Ordnung sonst nur teilweise als überzeugend bewerten, anerkennen immerhin die Qualitäten des Leistungsbeschriebs. Prof. Gauch beispielsweise bezeichnet ihn als «Prunkstück» der Honorarordnung. 

Leistungstabelle und Prozentwerte (gemäss Art. 3.6 SIA 102)

1. Vorprojektphase
9.0 %
— 4.1.1 Problemanalyse
1.0 %
— 4.1.2 Studium von Lösungsmöglichkeiten
4.5 %
 — 4.1.3 Vorprojekt
3.5 %
— 4.1.4 Grobschätzung der Baukosten und Termine
(*)
2. Projektphase  
 26.0 %
— 4.2.1 Bauprojekt
12.5 %
— 4.2.2 Schätzung der Baukosten und Termine
  (*)
— 4.2.3 Baubewilligungsverfahren
  1.5 %
— 4.2.4 Detailstudien
   5.0 %
— 4.2.5 Kostenvoranschlag
7.0 %
3. Vorbereitungsphase der Ausführung
  19.0 %
— 4.3.1 Provisorische Ausführungspläne 
  12.0 %
— 4.3.2 Ausschreibungen 
   6.0 %
— 4.3.3 Analyse der Angebote, Vergebungsanträge 
  (*)
— 4.3.4 Terminplan 
   1.0 %
4. Ausführungsphase  
42.0 %
— 4.4.1 Unternehmer- und Lieferantenverträge
1.0 %
— 4.4.2 Definitive Ausführungspläne
  9.0 %
— 4.4.3 Gestalterische Leitung
5.0 %
— 4.4.4 Bauleitung
27.0 %
5. Abschlussphase   
4.0 %
— 4.5.1 Schlussabrechnung 
2.0 %
— 4.5.2 Dokumentation über das Bauwerk 
  1.0 %
— 4.5.3 Leitung der Garantiearbeiten  
  1.0 %
Gesamtleistung 
  100 %
Legende:
(*)  Prozentwert in der darüberliegenden Teilleistung enthalten