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Annex 3: Architektenhonorare bei Einfamilienhäusern

Die Bauaufgaben, mit denen Gelegenheitsbauherrschaften in der Praxis am häufigsten konfrontiert sind, betreffen freistehende Wohnhäuser. Meist weisen diese nur eine Wohnung auf, manchmal aber auch zwei. Mit welchen Architektenhonoraren muss man hier rechnen? Siehe dazu die nachfolgende Tabelle.

Als Berechnungsbeispiel nehmen wir an, dass die Anlagekosten eines Wohnhauses (ohne Land) 600 000 Fr. betragen. Erfahrungsgemäss sind etwa 80% dieser Summe honorarberechtigt, also etwa 480 000 Fr. Welches Honorar ergibt sich beim (alten) Kostentarif (siehe auch «Günstiger bauen», Absatz «Ratschläge für Architektenverträge für Einfamilienhäuser»)?

Das Honorar ermitteln wir anhand der (alten) Formel für den Kostentarif (siehe Berechnungsbeispiel Kostentarif). Für n wählen wir den Wert 1, was für Einfamilienhäuser üblich ist. Auch für q setzen wir den Wert 1 ein, da alle Leistungsanteile zu erbringen sind. Der Honorar-Grundprozentsatz p ist ein Tabellenwert, welcher für die entsprechenden honorarberechtigten Baukosten im Jahr 2002 19.3% beträgt. Gemäss Honorarformel ergibt sich ein Honorar von 93 000 Fr.

Nun wenden wir die neue Formel der Honorarermittlung an, das Zeitaufwandmodell. Wie wir oben ausgeführt haben (Annex 1: Wie hat der SIA den alten Kostentarif in den neuen Zeitaufwand umgerechnet?), ergeben sich genau die gleichen Honorare wie beim alten Kostentarif, sofern für i der Wert 1.0 eingesetzt wird und der durchschnittliche Stundenansatz 134.50 Fr. beträgt. Diese erste Version der Honorarermittlung ist im Fall A dargestellt.

Nun liegt aber der Marktpreis des Honorars in vielen Fällen mehr oder weniger deutlich unter dieser Summe (siehe dazu auch «Günstiger bauen», Tabelle «Richtwerte für Architektenhonorare von Einfamilienhäusern»). Die Kalkulation gemäss Fall B liefert grobe Hinweise dafür, wo die untere Grenze des Preisbandes liegen könnte. Für den Teamfaktor i wird hier 0.8 eingesetzt und für den durchschnittlichen Stundenansatz 110 Fr.

Welche konkreten Zahlen ergeben sich nun für die angenommenen Projektgrösse von 600 000 Fr. (Anlagekosten)? Beim Zeitbedarf wird angenommen, dass der durchschnittliche Zeitaufwand gemäss Schritt 1 der Honorarformel von 689 Stunden um 20% unterschreiten wird (Teamfaktor i = 0.8). Der auftragsspezifisch prognostizierte (= korrigierte) Zeitaufwand TP beträgt somit noch 551 Stunden. Es ergibt sich ein Honorar von 61 000 Fr. Es ist realistisch, dass diese untere Grenze des Preisbandes um etwa einen Drittel unter der oberen Grenze des Preisbandes liegt.

Ein Honorar im unteren Bereich des Preisbandes setzt unter anderem voraus, dass das Architekturbüro gut organisiert ist und laufend ähnliche Aufgabenstellungen bearbeitet.

Richtwerte für Architektenhonorare von Einfamilienhäusern (alle Werte ohne MWSt.)

Projektgrösse
Anlagekosten; ohne Land (in 1 000 Fr.)
400
500
600
700
800
davon honorarberechtigt (Annahme: 80%)
320
400
480
560
640

Honorar im Kostentarif (bis Jahr 2002)
Berechnung nach LHO SIA 102 (Ausgabe 2001)
Annahmen: n = 1; q = 1
Honorar-Grundprozentsatz p (%); 2002
21.1
20.1
19.3
18.8
18.2
Honorar im Kostentarif (in 1 000 Fr.)
68
80
93
105
116

Honorar nach Zeitaufwandmodell (ab Jahr 2003)
Berechnung nach LHO SIA 102 (Ausgabe 2003)
Annahmen: n = 1; q = 1; s = 1
Grundfaktor für den Stundenaufwand p (%); 2003
0.157
0.149
0.144
0.139
0.135
A. Obergrenze Preisband
Annahmen: i = 1.0; h = ø 134.50 Fr./Std.
Zeitaufwand TP (Std.)
502
598
689
778
865
Honorar (in 1 000 Fr.)
68
80
93
105
116
B. Untergrenze Preisband
Annahmen: i = 0.8; h = ø 110.00 Fr./Std.
Zeitaufwand TP (Std.)
402
478
551
623
692
Honorar (in 1 000 Fr.)
44
53
61
68
76