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Erläuterungen zu den Honorarfaktoren

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Honorarfaktoren in der neuen Leistungs- und Honorarordnung LHO SIA 102 (Architekten; Ausgabe 2003). Von besonderem Interesse sind die Änderungen seit der alten LHO von 1986.

Die Änderungen gegenüber der Darstellung im Buch sind in zwei Phasen eingeführt worden. Einige davon findet man schon in der LHO SIA 102 von 2001 (z.B. die geänderten Prozentwerte für den Leistungsanteil q), die meisten jedoch kommen erst in der Ausgabe von 2003 hinzu (z.B. die zusätzlichen Faktoren i und h in der neuen Honorarformel).

Faktor B (aufwandbestimmende Baukosten)

Hier ändert sich in erster Linie der Begriff; aus den «honorarberechtigten» Baukosten werden neu (LHO SIA 102; Ausgabe 2003) die «aufwandbestimmenden» Baukosten. Die Ausführungen zum Faktor B im Buch «Günstiger bauen» (Unterabsatz «Honorarberechtigte Baukosten B») sind somit grösstenteils noch gültig.

Gewisse kleinere inhaltliche Änderungen sind allerdings zu entdecken: In der neuen Ordnung sind beispielsweise auch die Skontoabzüge honorarberechtigt. Ferner sind bei einem «offensichtlichen Unterangebot» (was immer das auch sein mag) die aufwandbestimmenden Baukosten speziell zu vereinbaren. Meines Erachtens sind diese kleinlichen Änderungen ein Grund mehr, das Honorar pauschal festzulegen (spätestens aufgrund des Kostenstandes zum Zeitpunkt des Baubeginns). So erspart man sich nämlich den Arbeitsgang, die Bauabrechnung noch um Skontobeträge, Unterangebote und dergleichen zu bereinigen, um zu den aufwandbestimmenden Baukosten zu kommen und anschliessend die Planerhonorare ermitteln zu können.