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Ergebnis der Vertragsverhandlungen

Die Vertragsverhandlungen für die Planungsleistungen werden von einem beauftragten Bauherrenberater geführt, der als Projektleiter der Bauherrschaft wirkt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Konditionen des abgeschlossenen Vertrags dem ersten Vertragsentwurf gegenübergestellt. Wir gehen auf die wichtigsten Punkte ein.

 

  • Gesamthonorar

Das Gesamttotal der Honorare sinkt von 1.70 Mio. Fr. auf 1.26 Mio. Fr. Durch aktive Verhandlungsführung kann somit der Honorarbetrag um etwa einen Viertel reduziert werden. Gemessen an den honorarberechtigten Baukosten von 9.6 Mio. Fr. ergibt sich ein Honorar-Mittelwert von rund 13%.

 

  • Architekt

Beim Architektenhonorar haben die Verhandlungen erhebliche finanzielle Auswirkungen. Der Schwierigkeitsgrad n sinkt von 0.9 auf 0.7, der Leistungsanteil q von 100% auf 95%. Ein geringerer Leistungsanteil ist gerechtfertigt, weil (1) bereits gewisse Grundlagen aus der Phase der Projektdefinition vorliegen und (2) die Bauherrschaft durch das bauherrenseitige Projektmanagement einige Aufgaben der Gesamtleitung selber erbringt. Auch auf den ursprünglich vorgesehenen Generalplanerzuschlag von 10% (Korrekturfaktor r = 1.1) wird im Rahmen der Vertragsverhandlungen verzichtet. Der Umbauzuschlag von 35% beim Umbauprojekt wird jedoch beibehalten. Gesamthaft gesehen, vermindert sich das Honorar (Umbauten und Neubauten zusammen) von 0.92 Mio. Fr. auf 0.63 Mio. Fr.

 

  • Bauingenieur

Hier wird der Schwierigkeitsgrad n von 0.9 auf 0.75 reduziert, was aus der Sicht des beauftragten Bauingenieurs bei seiner Kostenstruktur vertretbar ist. Das Honorar sinkt von 0.27 Mio. auf 0.22 Mio.

 

  • Haustechnik

Zur Haustechnikplanung gehören die Fachgebiete Elektro, Heizung/Lüftung und Sanitär. Die Heizungsplanung ist überdurchschnittlich umfangreich, bedingt durch den Bau einer grossen Heizzentrale. Bei allen Teilgebieten der Haustechnikplanung wirkt sich die Konkurrenzsituation auf die Faktoren in der Honorarformel aus. Der Schwierigkeitsgrad n wird von 1.0 auf 0.95 reduziert. Auch für den Leistungsanteil q werden geringere Werte eingesetzt, da die Ausführungsunterlagen durch die ausführenden Firmen selber erstellt werden. Die Haustechnikplaner beschränken sich lediglich auf eine Kontrolle dieser Unterlagen. Durch die Verlagerung von Leistungen zu den Ausführungsfirmen, was nur teilweise als echte Einsparung betrachtet werden kann, reduziert sich der Leistungsanteil q von 100% auf 83% (Elektroplanung) resp. 85% (übrige Haustechnikplanung). Gesamthaft vermindert sich das Haustechnikhonorar von 0.51 Mio. Fr. auf 0.41 Mio. Fr.

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Planerhonorare im Kostentarif vor und nach Vertragsverhandlung
(Beispiel Industriebau)

Arch Bauing Elektro Heiz Sanitär
Honorarber. Baukosten B
(1 000 Fr.)
9 605
2 644
1 121
2 476
517
Honorar-Grundprozent p (%);
Tarif 1991
9.37
11.30
13.18
11.40
15.30

Honorare vor
Vertragsverhandlung
Arch
Umbau
Arch
Neubau
Bauing Elektro Heiz Sanitär
Honorarber. Baukosten B
1 479
8 126
2 644
1 121
2 476
517
Schwierigkeitsgrad n
0.90
0.90
0.90
1.00
1.00
1.00
Leistungsanteil q
1.00
1.00
1.00
1.00
1.00
1.00
Korrekturfaktor r
1.35
1.10
1.00
1.00
1.00
1.00
Honorar (1 000 Fr.)
168
754
269
148
282
79

Honorare nach
Vertragsverhandlung
Arch
Umbau
Arch
Neubau
Bauing Elektro Heiz Sanitär
Honorarber. Baukosten B
1 479
8 126
2 644
1 121
2 476
517
Schwierigkeitsgrad n
0.70
0.70
0.75
0.95
0.95
0.95
Leistungsanteil q
0.95
0.95
1.00
0.83
0.85
0.85
Korrekturfaktor r
1.35
1.00
1.00
1.00
1.00
1.00
Honorar (1 000 Fr.)
124
506
224
117
228
64

Ergebnis der Vertragsverhandlung (Honorarangaben in 1 000 Fr.)

Honorarsumme vor Verhandlung
1 700
100 %
Honorarsumme nach Verhandlung
1 263
74 %
Differenz = Reduktion Honorar
437
26 %

Honorar-Mittelwert = 13.03 %

Honorar-Mittelwert = Verhältnis von Honorar und honorarberechtigten Baukosten

Fazit, Empfehlungen

Es lohnt sich in finanzieller Hinsicht zweifellos, die Planungsverträge im Kostentarif zu verhandeln, wobei echtes Verhandeln immer Konkurrenz voraussetzt. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass der Preis immer nur ein Kriterium unter anderen ist: In erster Linie muss die Qualität der Dienstleistung stimmen.

Erfolgreiche Vertragsverhandlungen bedingen, dass das Projekt in den Grundzügen bereits bekannt ist. Eine vorgängige Projektdefinition (mit Pflichtenheft, Masterplan und dergleichen) ist daher meistens unerlässlich.