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C. Planer für Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)

Der andere Teil der Haustechnikplanung neben der Elektroplanung umfasst die Systeme, die vorwiegend auf den Medien Wasser und Luft basieren: Heizung, Lüftung und Sanitär. Leider gibt es keinen geläufigen Begriff für die Gesamtheit dieser Installationen. In der Praxis wird meistens mit Abkürzungen operiert. Man spricht beispielsweise sehr häufig von der HLS-Planung. Jeder im Bauwesen weiss, was darunter zu verstehen ist: Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung. Wenn dann noch ein «K» hinzukommt (HLKS-Planung), weiss der Fachmann, dass auch «Kälte» oder «Klima» ein Thema ist. - Die HLS-Planung hat in den letzten Jahren eine markante Entwicklung durchgemacht, ausgelöst durch den Trend zum Energiesparen.

 

  • Planungsgebiete

Im folgenden gehen wir auf die Planungsgebiete Heizung, Lüftung und Sanitär etwas näher ein. Die Fachingenieure der Haustechnik erbringen in der Regel für die ihnen anvertrauten gebäudetechnischen Teilsysteme die üblichen umfassenden Planungsleistungen gemäss der SIA-Honorarordnung 108. Diese beinhalten neben der technischen Konzeption auch Ausschreibung, Fachbauleitung, Rechnungskontrolle und dergleichen.

— Heizungsplanung
Ausgangspunkt ist die Ermittlung des Wärmeleistungsbedarfs. Dieser hängt neben dem beheizten Volumen unter anderem von der Wärmeisolation des Gebäudes sowie Wärmegewinnen durch Sonneneinstrahlung ab. Mit dem errechneten Bedarf als Ausgangsgrösse wird das Heizungssystem konzipiert. Im Wohnungsbau beispielsweise besteht es unter anderem aus den Komponenten Oeltank, Heizkessel, Kamin, Wärmeverteilung und Heizkörpern. Bei zahlreichen Sachfragen stellen sich Optimierungsprobleme, etwa bei der Wahl der Primärenergie (Öl oder Gas) oder der Art der Raumheizung (Radiatoren oder Bodenheizung).

Was im Wohnungsbau noch ziemlich übersichtlich ist, kann bei anderen Bauaufgaben sehr viel komplexer werden. Es ist beispielsweise durchaus möglich, dass eine industrielle Wärmeerzeugung aus mehreren grossen Kesseln besteht, getrennt für Raumheizung und Heisswasser für die Prozesswärme.

— Lüftungsplanung
Das Lüftungssystem wird in erster Linie durch die geforderte Luftqualität bestimmt, ausgedrückt beispielsweise in Luftwechselzahlen (sowie Kühllasten, falls klimatisiert werden soll). Die technischen Komponenten der Lüftung umfassen Zentralen, Kanäle sowie Regel- und Auslassbauteile aller Art. Optimierungsfragen stellen sich beispielsweise bei der Wahl der Luftführung im Raum.

— Sanitärplanung
In das Gebiet der Sanitärplanung fällt mehr, als man vielleicht auf Anhieb vermuten würde. Im Zentrum steht die Ver- und Entsorgung mit kaltem und warmem Wasser einschliesslich der notwendigen Endgeräte. Weniger bekannt ist, dass auch Sprinkleranlagen, Druckluftnetze oder Gasleitungen zur Sanitärplanung gehören.

 

  • Auswahlkriterien für HLS-Planer

Bei den Planern für Heizung, Lüftung und Sanitär richtet sich die Auswahl zunächst nach den gleichen Kriterien wie bei den anderen Planern auch. Im Vordergrund stehen etwa die allgemeine Leistungsfähigkeit, spezielle Fachkenntnisse, Referenzen und dergleichen. Die nachfolgenden Gesichtspunkte sind bei der Haustechnik zusätzlich zu berücksichtigen.

— Kriterium 1: Koppelung von Planungsleistungen
Die Planungsgebiete Heizung, Lüftung und Sanitär sind eng verwandt miteinander. Besonders enge Beziehungen bestehen zwischen Heizung und Lüftung. Wenn warme Luft weggelüftet wird, muss sie in Form von Heizenergie wieder zugeführt werden. Es ist deshalb naheliegend, beide Gebiete zusammen zu betrachten. Manchmal sind die Systeme für Heizung und Lüftung sogar identisch. Beispielsweise gibt es Heizungen für Hallen, die zugleich Lüftungen sind: zwei Funktionen mit der genau gleichen Hardware.

Etwas weniger eng ist die Beziehung zwischen Sanitär und Heizung. Allerdings gibt es auch hier Berührungspunkte. Die Kunststoffleitungen in Betondecken für Heizung und Sanitär beispielsweise sind äusserlich praktisch gleich. Die Sanitärleitungen bestehen lediglich aus einer etwas höheren Qualität. Der Schluss liegt deshalb na-he, dass gleichartige Bauteile auch von den gleichen Fachleuten geplant werden sollen.

Es stellt sich nun für die Bauherrschaft die Frage, ob sie die verwandten Planungsleistungen einzeln von unabhängigen Firmen oder gekoppelt vom gleichen Anbieter verpflichten will. Beides ist möglich. Der erste Fall dürfte der häufigere sein. Zunehmend setzt sich aber die zweite Variante durch. Persönlich bin ich der Auffassung, dass eine paketweise Verpflichtung grosse Vorteile bringt und zu empfehlen ist. Ich habe durchwegs gute Erfahrung gemacht damit. Die Planungsgebiete sind nämlich derart eng miteinander verknüpft, dass in vielen Fällen eine effiziente Planung sonst gar nicht möglich ist. Insbesondere die Koordination wird ungemein erleichtert, wenn gegenseitig abhängige Planungen in der gleichen Firma und am gleichen Ort bearbeitet werden. Bei der Besprechung der Fachkoordination (siehe Absatz «Die Fachkoordination») werden wir auf diesen Aspekt zurückkommen. - Der Markt reagiert auf die zunehmende Nachfrage nach gekoppelten Haustechnik-Planungsleistungen, indem laufend mehr Firmen die ganze Bandbreite von HLS abdecken.

— Kriterium 2: Qualitätssicherung
Das Qualitätsbewusstsein der Bauherren hat in letzter Zeit erheblich zugenommen. Von allen Planern am meisten betroffen davon sind vermutlich die HLS-Planer. Der Kunde will sich nicht mit einer unverbindlichen Zusicherung zufriedengeben (und sei sie noch so begründet), dass der Planer sein Metier beherrsche. Er will den Nachweis, dass eine technische Lösung die versprochene Leistung tatsächlich erbringt, schwarz auf weiss. Das Instrument dazu ist die «Projektbezogene Qualitätssicherung». Es empfiehlt sich, bei der Auswahl von Planern für die Haustechnik darauf zu achten, dass sie mit den Instrumenten der projektbezogenen Qualitätssicherung (siehe Abschnitt «Projektbezogene Qualitätssicherung») vertraut sind.

— Kriterium 3: Unabhängigkeit von Ausführungsfirmen
Es ist im Bauwesen vielfach problematisch, wenn Planungsfirmen zu ausführenden Unternehmen gehören und dadurch von ihnen abhängig sind. Eine wirklich neutrale Planung ist so nur beschränkt möglich. Es besteht die Gefahr, dass Projekte ausgearbeitet werden, die nicht ausschliesslich den grössten Gesamtnutzen für den Kunden im Auge haben. Beispielsweise kann es vorkommen, dass ein Gerätetyp nur darum gewählt wird, weil mit einem Lieferanten aus einem Gegengeschäft eine Abnahmevereinbarung besteht. All das weiss die Bauherrschaft nicht.

Etwas anders ist der Fall bei sehr speziellen oder komplexen Aufgaben, etwa im Anlagenbau. Hier kann es vorteilhaft sein, wenn Planung und Ausführung aus der gleichen Hand kommen. Bei den üblichen Haustechnikprojekten jedoch scheint mir dies nicht gegeben zu sein.

Problematisch ist es vor allem bei einfachen Kleinprojekten wie Einfamilienhäuser, wenn die Planung nicht völlig unabhängig ist, sondern von einer Ausführungsfirma erbracht wird. Bei jeder Bauaufgabe muss sich nämlich jemand seriös um die Haustechnikplanung kümmern. Sie fällt nicht als Gratisbeilage eines Unternehmerangebots ab. Es empfiehlt sich daher, auch für kleine Projekte unabhängige Planer zu konsultieren. So hat man eine reelle Chance, aus einem mitunter grossen Spektrum von Möglichkeiten die beste Lösung präsentiert zu bekommen. Näheres siehe bei «Honorarfragen Einfamilienhaus» im Kapitel 8.

Berater? Achtung!

Bei vielen Projekten sind neben den üblichen Planern für Architektur, Statik und Haustechnik noch sogenannte Berater notwendig. In der Regel ordnet der Gesamtleiter an, zusätzliche Fachleute beizuziehen. Gemäss Auftragsrecht ist er dazu verpflichtet, wenn er selber oder ein Mitglied des Planungsteams eine Sachfrage nicht beherrscht. Meistens ist es daher durchaus vernünftig und vielfach sogar zwingend notwendig, wenn je nach Aufgabe Fachleute wie Geologen, Beleuchtungsplaner, Akustiker, Innenarchitekten oder Fassadenplaner mit Einzelaufgaben betraut werden.

Manchmal gibt es aber auch fragwürdige Einsätze. Fragwürdig ist ein Beraterauftrag dort, wo an und für sich der Architekt oder ein Fachplaner selber kompetent sein sollte. Zusätzliche Spezialisten verteuern nämlich schlicht die Planung. Spezielle Vorsicht empfehle ich bei Bauphysikern. Gemäss meinen Erfahrungen arbeiten nicht alle rationell. So wie die Bauingenieure das beste Preis-Leistungs-Verhältnis unter den Planern erreichen, haben die Bauphysiker (viele sind übrigens gelernte Bauingenieure) eines der schlechtesten.

 

  • Ein unerfreuliches Beispiel

Ein krasser Fall des fragwürdigen, teuren Einsatzes eines Bauphysikers ereignet sich bei der Planung eines Verwaltungsgebäudes. Es geht um folgende einfache Frage: Ist es unter den gegebenen Randbedingungen von Bau und Nutzung möglich, bei der vorgesehenen einfachen Raumlüftung auf eine zusätzliche Kühlung zu verzichten? Normalerweise bearbeitet der Fachplaner für Heizung und Lüftung dieses Thema. Aus einem Grund, der mir nicht bekannt ist, wird aber ein Bauphysiker beigezogen. Der Bauphysiker nimmt die Frage dankbar entgegen und stürzt sich sofort in die Arbeit. Er produziert Berge von Diagrammen und Tabellen und trägt sie nach einer gewissen Zeit dem Auftraggeber ausführlich vor. Am Schluss wagt die Bauherrschaft nochmals kleinlaut zu fragen, ob denn nun die Kühlung nötig sei. Soooo einfach sei diese Frage nicht zu beantworten, meint treuherzig der Bauphysiker ... - Besonders unerfreulich wird die Sache nach dem Erhalt der Honorarrechung. Es ist keine Seltenheit, dass der Bauphysiker den höchsten Stundenansatz aller Projektbeteiligten hat, Chefarchitekt und Gesamtleiter inbegriffen.

 

  • Es geht auch effizienter

Bei einem ganz normalen Bauingenieur könnte der ineffiziente Bauphysiker lernen, was kundenfreundliche Planung ist. Nehmen wir an, für den Umbau eines Hauses wird ein Bauingenieur als Experte für die Statik beigezogen. Eine typische Frage an den Statik-Experten lautet beispielsweise, ob eine bestehende Decke eine zusätzliche Last aushalte. Diese Aufgabe ist möglicherweise ganz komplex: Der Statiker füttert Computer, erstellt Diagramme und Tabellen und so weiter. Mit dem allem wird aber der Kunde nicht belästigt. Dafür erhält er am Schluss eine klare Antwort auf die Frage, die ihn interessiert.

 

  • Schutzmassnahmen

Gemäss der SIA-Honorarordnung 102 werden die Beraterhonorare nach vorgängiger Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Architekt aufgeteilt (Art. 7.16.3 SIA 102). In der Praxis bleibt allerdings vielfach alles an der Bauherrschaft hängen, speziell dann, wenn sie nicht sachkundig ist.

Bei Beratern wie Bauphysikern, wo der zeitliche und finanzielle Aufwand ausufern kann, muss sich die Bauherrschaft absichern. Das Budget sollte limitiert werden. Noch besser ist es, für genau bestimmte Aufgaben Konkurrenzofferten einzuholen und die Beratungsleistung pauschal zu vergeben. Am besten überhaupt ist es, wenn sich ein entsprechend qualifizierter Planer aus der vorhandenen Projektorganisation der Aufgaben annimmt und keine zusätzlichen Beraterhonorare entstehen.