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Methodensortiment zur Honorarberechnung

Im Zuge der Revision wird die historisch gewachsene Methodenvielfalt zur Berechnung der Honorare bereinigt. Der sogenannte Volumentarif (Honorarberechnung nach dem umbauten Raum) fällt weg. Dies ist kein Verlust, denn er ist kaum jemals angewendet worden. Dafür kommt eine neue Untervariante des Zeitaufwands hinzu, die Honorarberechnung nach mittleren Ansätzen (Art. 6.4 LHO SIA 102; 2001). Diese ist bisher in der separaten Empfehlung SIA 111/2 («Zeit-Mitteltarif») geregelt gewesen. Meiner Ansicht nach ist diese Ergänzung für private Bauvorhaben kein grosser Gewinn, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man diese Methode (im Unterschied zur Honorarberechnung nach den Honorarkategorien) häufig anwenden wird.

Der Zeittarif wird in «Günstiger bauen» im Absatz «Honorierung nach dem Zeitaufwand» kurz erläutert. Das Grundprinzip ist immer noch gültig, in Details aber gibt es Änderungen; die wohl wichtigste besteht darin, dass der SIA keine Stundensätze mehr publiziert.

Honorarberechnung nach den Baukosten

Es ist erstaunlich, dass in den LHO SIA 102 ff. (Ausgabe 2001) die alte Honorarformel zur Berechnung des Honorars aus den Baukosten nur wenig verändert beibehalten wird. Angesichts des Drucks, der von der Wettbewerbskommission des Bundes WEKO auf den SIA bezüglich unerlaubter Preisabsprachen ausgeübt wird, ist dies nicht selbstverständlich. Eine kleine Konzession an die WEKO macht man allerdings: Das Wort «Kostentarif» wird fallengelassen und es erscheint in der revidierten Ordnung nicht mehr.

Bei der leichten Modifikation der traditionellen Honorarberechnung aus den Baukosten im Jahr 2001 gibt es erwähnenswerte Änderungen, welche den Leistungsanteil und den Umbauzuschlag betreffen:

 

  • Leistungsanteil q

Die wichtigste Änderung an der Honorarformel betrifft die Prozentwerte für den Leistungsanteil q. Gemäss der Leistungstabelle (Art. 7.8 LHO SIA 102; Ausgabe 2001) bekommen die meisten Teilphasen (früherer Begriff: Teilleistungen) ein etwas anderes Gewicht. Näheres dazu siehe Absatz «Faktor q (Leistungsanteil)».

 

  • Umbauzuschlag

Eine weitere Änderung, allerdings mit kleinerer Tragweite, findet man im Artikel 7.12 (LHO SIA 102; Ausgabe 2001) zum Thema «Erhaltung von Bauten: Umbau, Unterhalt, Denkmalpflege». Diese Detailregelungen zum Umbauzuschlag sind früher in der separaten Empfehlung SIA 102/1 enthalten gewesen.