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Nachfolgend sind die Kapitelanfänge im Teil B des Buches wiedergegeben.
Sie stellen Inhaltszusammenfassungen der einzelnen Kapitel dar.

Teil B: Spezielle Varianten der Projektrealisierung

Im Teil A haben wir uns mit der traditionellen Methode der Projektrealisierung befasst, die auch als Architektenmodell bezeichnet wird. Das Planerteam ist hier während des gesamten Projektablaufs, also sowohl für Projektierung wie Bauausführung, der wichtigste Partner für den Bauherrn.

Im Teil B wollen wir uns nun mit einigen Varianten der Realisierung von Bauprojekten befassen, die sich vom traditionellen Architektenmodell unterscheiden. Die Frage nach dem passenden Realisierungsmodell für die Bauausführung stellt sich in der Regel nach dem Baugesuch.

13. Übersicht der Varianten

In diesem einführenden Kapitel 13 zum Teil B gebe ich zunächst einen Überblick zu den Varianten der Projektrealisierung. Anschliessend gehe ich in weiteren Kapiteln auf die verschiedenen Möglichkeiten näher ein.

14. Generalunternehmermodell

Beim Generalunternehmermodell wird die Gesamtheit der Ausführungsleistungen mit einem einzigen Werkvertrag bestellt. Der Generalunternehmer (GU) besorgt auch die Bauleitung. Für die vorgängige Auswahl findet in der Regel eine Konkurrenzausschreibung statt (GU-Submission).

Das GU-Modell zeichnet sich durch die Vielzahl der Garantien aus, die dem Besteller geboten werden. Es sind mehrere Möglichkeiten der Preisbestimmung wählbar (Pauschalpreis; offene Abrechnung mit Kostendach etc.).

Die Projektgrösse sollte minimal etwa 5 Mio. Fr. betragen.

15. Kostengarantievertrag SIA

Der Kostengarantievertrag SIA ist grundsätzlich ein Architektenmodell. Es ist von der Berufsauffassung der freien Planer bestimmt, übernimmt aber mit der Kostengarantie ein Kernelement des Generalunternehmermodells. Die minimale Projektgrösse beträgt etwa 3 Mio. Fr. Die Prüfung dieses interessanten Modells durch die Bauherrschaft ist zu empfehlen.

Um dem Bauherrn die Kostengarantie anbieten zu können, zieht das Planerteam einen so genannten Garanten bei. Dieser schliesst zudem eine Versicherung ab.

16. Typenhäuser

Wir verstehen in diesem Buch unter Typenhäusern ein generalunternehmer-ähnliches Realisierungsmodell für kleinere, mehr oder weniger standardisierte Projekte (v.a. Einfamilienhäuser) im Wohnungsbau.

Die prägende Eigenschaft des Modells ist die Beschaffung des Gebäudes mit einem einzigen umfassenden Werkvertrag zu einem festen Preis.

Der Bauherr hat hier in der Regel keinen neutralen Berater wie den Architekten bei der traditionellen Projektrealisierung, der ihn im Sinne eines Treuhänders unterstützt. Das Typenhausmodell kann für ihn daher sehr anspruchsvoll sein, obwohl es auf den ersten Blick als einfach erscheint.

17. GU-ähnliches Modell für kleinere Sanierungen

Nach den Typenhäusern befassen wir uns mit einem anderen Marktsegment der GU-ähnlichen Geschäfte bei kleineren Bauprojekten, und zwar mit Umbauten und Sanierungen.

18. Planen und Bauen ohne Architekt

Bei kleineren Bauprojekten verzichtet die Bauherrschaft gelegentlich auf den Beizug von Fachleuten für Bauplanung und Bauleitung (Eigenplanung). Oft geht es dabei um Sanierung und Umbau von selbst genutztem Wohneigentum.

Die Bauherrschaft muss sich aber bewusst sein, dass Eigenplanung nicht nur etwas Honorar spart, sondern auch den Verzicht auf sehr viel Planungswissen bedeutet.

Dieses Manko kann auf vielen Gebieten schmerzhaft sein: bei der Bautechnik (Bauschäden), der Vertragsgestaltung (Werkvertragsrecht) oder der Bauleitung (Rechnungskontrolle). Einfach und risikolos ist Eigenplanung somit keineswegs.