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Leistungsspektrum der Bauherrenberatung
Das Leistungsspektrum der Bauherrenberatung umfasst Schwerpunkte wie die folgenden:

Schwerpunkt 1: Projektmanagement (bauherrenseitige Projektleitung)

Beim Tätigkeitsgebiet der bauherrenseitigen Bauprojektleitung übernehme ich im Auftragsverhältnis Aufgaben der Bauherrenfunktion. Es geht dabei um operative Tätigkeiten, die im Unterschied zu strategischen delegierbar sind. Das Leistungsangebot kann den ganzen Projektablauf umfassen, von den ersten Machbarkeitsstudien über Planung und Realisierung bis hin zur Bauabrechnung.

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Schwerpunkt 2: Formulierung von Nutzeranforderungen

Bei vielen Bauvorhaben ist das Formulieren der Nutzeranforderungen eine anspruchsvolle Aufgabe. Dies trifft insbesondere auf viele öffentliche Bauprojekte zu.

Die Nutzeranforderungen bestehen aus zwei Teilen: in einem Teil A geht es um die Nutzung der einzelnen Räume, in einem Teil B um Systeme, welche das Gebäude als Ganzes betreffen (Sicherheit, Gebäudetechnik, etc.).

An der Formulierung der Nutzeranforderungen sind viele Projektbeteiligte aus der Nutzerorganisation beteiligt. Es braucht daher eine (nutzerseitige) Projektleitung, die sich um die systematische Aufbereitung und Koordination dieser Anforderungen (Spezifikationen) kümmert. Die Nutzerprojektleitung ist die primäre Anlaufstelle für Nutzerfragen gegenüber der Bauherrschaft und dem Bauplanungsteam.

Mein wichtigstes Referenzprojekt auf dem Gebiet der Nutzeranforderungen ist das Projekt «Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude, Bern». >> Mehr ..

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Schwerpunkt 3: Beratung bei Honorarverträgen

Das Honorarwesen im Bauplanungsgewerbe zeichnet sich nicht durch Einfachheit aus. Nicht professionelle Bauherrschaften haben oft Mühe, sich hier zurechtzufinden.

Ich habe viel publiziert zum Thema der Vertrags- und Honorarfragen im Bauwesen und berate diesbezüglich immer wieder Bauherrschaften.

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Schwerpunkt 4: Beratung bei Generalunternehmer-Verträgen

Ein Generalunternehmer-Vertragsmodell liegt dann vor, wenn die Bauherrschaft als Bestellerin die Realisierung eines kompletten Bauwerks einem einzigen Werkvertragspartner überträgt. Derartige Verträge haben eine erhebliche finanzielle Tragweite.

Die wichtigsten Punkte, mit denen sich die Bestellerin auseinander setzen muss, betreffen die Wahl der Vertragsgrundlage, die Methode der Preisbestimmung sowie die Abdeckung von Risiken aller Art.

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Schwerpunkt 5: Terminplanung

Bei vielen Bauprojekten sind leicht verständliche Terminpläne erwünscht, die sich speziell an die Bauherrschaft oder die Nutzer richten.

Ein Beispiel ist ein summarischer Übersichtsterminplan, welcher die terminlichen Aspekte aus der Sicht des Entscheidungsgremiums der Bauherrschaft beleuchtet.

Oft werden aber auch detaillierte Terminpläne benötigt, etwa zur Koordination von nutzerseitigen Teilprojekten.

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Schwerpunkt 6: Expertisen

Anlässe für Expertisen ergeben sich oft bei Bauschäden oder Konkursfällen von Vertragspartnern. Nachfolgend wird ein konkretes Beispiel einer Schadenexpertise vorgestellt.

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Schwerpunkt 7: Industrieplanung

Als Betriebsingenieur (Nachdiplomstudium ETH) und erfahrener Industriearchitekt befasse ich mich seit Jahrzehnten mit Industriebauprojekten.

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