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Stundenansatz h

Der Stundenansatz h, als letzter Faktor, ist bisher nur für den Zeittarif verwendet worden. In der überarbeiteten Honorarformel (Zeitaufwandmodell) findet er nun auch Eingang bei der Honorarberechnung nach den Baukosten.

Bei den meisten Bauaufgaben von privaten Bauherrschaften dürfte für die Honorarkalkulation die Differenzierung des Stundenansatzes in 3–5 Qualifikationskategorien ausreichen. Vielleicht reichen sogar schon zwei Kategorien (Allroundarchitekt und Bauleiter; siehe Tabelle «Schritt 3: Honorar H berechnen»).

 

  • Individuelle Kalkulation statt SIA-Stundenansätze

Bis zum Jahr 2002 hat der SIA jeweils jährlich eine Liste mit Stundenansätzen publiziert, differenziert nach Qualifikationskategorien (siehe Buch «Günstiger bauen», Absatz «Honorierung nach dem Zeitaufwand»). Nach der Intervention durch die WEKO ist die Publikation untersagt worden, was bedeutet, dass die Bauplaner ihre Stundenansätze nun selber kalkulieren müssen.

Interessanterweise gibt es nach wie vor eine frei zugängliche Liste mit Stundenansätzen, herausgegeben von der KBOB (Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes). Es ist eigenartig, dass die öffentliche Hand einheitliche Tarife verbietet, wenn sie von der Anbieterseite stammen, aber gleichzeitig für eine gewisse Einheitlichkeit sorgt, wenn sie selber als Nachfragerin auftritt. – Diese Vereinheitlichung der Preise bei einer grossen Nachfragergruppe hat der KBOB übrigens prompt den Vorwurf eingetragen, ihre Marktmacht auszuspielen. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die Bauplaner, welche von der Wettbewerbskommission WEKO des Bundes arg gebeutelt worden sind (siehe Absatz «Die Kartellbehörden verbieten die traditionelle Honorarformel»), nun den eigenen Bauorganen des Bundes mit der Wettbewerbsbehörde drohen.

Die Bauplaner scheinen sich in der langen Zeit der Preisregulierung durch ihren Berufsverband SIA wenig um das Kostenwesen in ihren eigenen Firmen gekümmert zu haben. Nur so ist es zu erklären, dass sie die Methoden der Kostenkalkulation anscheinend gar nicht beherrschen; sie müssen dafür nämlich zuerst geschult werden und unterscheiden sich dadurch von allen anderen Akteuren der Bauwirtschaft, für welche die Kostenkalkulation seit jeher unerlässlich gewesen ist, seien es Baumeister, Gipser oder Putzinstitute.

 

  • Einflussfaktoren

Die Stundenansätze sind abhängig von der Kostenstruktur der Planungsbüros. Dazu gehören in erster Linie die Löhne der Mitarbeitenden, aber auch Nebenkosten wie Mieten, technische Infrastruktur (EDV etc.), Telefon, externe Dienstleistungen (Buchhaltung, etc.) und dergleichen. Wie in der übrien Wirtschaft dürfte auch bei Bauplanern gelten, dass grosse Büros dank ihres Overheads eher höhere Stundenansätze haben als kleinere.

Bei der Umrechnung des alten Kostentarifs in die neue Honorarberechnung mit dem Zeitaufwand im Jahr 2003 hat der SIA mit einem mittleren Stundenansatz (Standard-Stundenansatz) der Planungsbranche von 134.50 Fr. gerechnet (siehe «Annex 1: Wie hat der SIA den alten Kostentarif in den neuen Zeitaufwand umgerechnet?»). Interessant ist nun, welchen mittleren Stundenansatz das Planungsbüro in die Honorarofferte einsetzt. Wenn dieser dem Standard-Kostenansatz von 134.50 Fr. entspricht, dann ist das Honorar nach dem Zeitaufwandmodell genau gleich hoch wie früher der Kostentarif. Voraussetzung: Honorarfaktoren (ausser p) identisch; i = 1.0.

 

  • Spezialfall Einpersonenfirma

In der Bauplanungsbranche gibt es nicht wenige Kleinstbüros, die nur aus einer Person bestehen. Das können selbständige Allroundarchitekten oder Bauleiter sein, aber auch Subauftragnehmer aller Art (z.B. Entwurfsarchitekten). Diese können zu einem Kostensatz arbeiten, welcher unter dem oben angegebenen Standard-Kostensatz nach SIA von 134.50 Fr. liegt.

Beispiel für die Kalkulation des Stundenansatzes einer Einpersonenfirma

Jahresumsatz
140 000 Fr.
% Unkosten (Miete, EDV, Telefon, Buchhaltung, etc.)
40 000 Fr.
Bruttoeinkommen (vor Sozialabzügen)
100 000 Fr.
Arbeitsstunden pro Jahr (nach Ferien, Krankheit, etc.)
2 150 Std.
% Büroadministration, Weiterbildung, etc.
400 Std.
produktive (verrechnete) Stunden pro Jahr
1 750 Std.

theoretischer min. Stundenansatz -> 140 000 Fr. : 1 750 Std. = 80 Fr./Std.

Im Beispiel wird der Stundenansatz eines Architekten ermittelt, welcher pro Jahr 2 150 Stunden arbeitet, was für einen Selbstständigen keineswegs untypisch ist (45 Wochen x 48 Std.). Wir nehmen an, dass davon 1 750 Std. direkt produktiv sind (gute Auftragslage). Bei einem angestrebten Jahresumsatz von 140 000 Fr. ergibt dies einen Stundenansatz von 80 Fr.

Er kommt so auf ein jährliches Bruttoeinkommen (vor Sozialabzügen etc.) von rund 100 000 Fr.