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Faktor r (Anpassungsfaktor)

Der Faktor r hat mit der neuen Ordnung von 2003 wohl einen neuen Namen bekommen und ist vom Korrekturfaktor r zum Anpassungsfaktor r geworden, sachlich ist er aber (von geringfügigen Ergänzungen abgesehen) der gleiche geblieben. Nach wie vor dient er dazu, den Planungsaufwand anzupassen, wenn projektbezogene Umstände dies erfordern (siehe «Günstiger bauen», Unterabsatz «Korrekturfaktor r»).

In der Praxis am wichtigsten dürfte weiterhin der Umbauzuschlag sein. Es hat lediglich geändert, dass die entsprechenden Details aus der bisher separaten Empfehlung SIA 102/1 über Umbauten, Unterhalt und Denkmalpflege nun direkt in die LHO SIA 102 übernommen worden sind (Artikel 7.16 LHO SIA 102).

Auch bei der sogenannten Gesamtbeauftragung soll der Anpassungsfaktor angewendet werden (Zuschlag für die Übernahme der Gesamtverantwortung). Inwieweit dieser Zuschlag (früher Generalplaner-Zuschlag genannt) in der Praxis allerdings durchsetzbar ist, ist eine andere Frage (siehe «Günstiger bauen», Absatz «Das Generalplanermodell»).

Ein weiteres Einsatzgebiet des Anpassungsfaktors ist nach LHO SIA 102 die Wiederholung von Bauten. Die Überlegungen zu diesem Thema im Buch «Günstiger bauen» (Abschnitt «Beispiel 4: Wiederholung von Bauten») zeigen aber, dass sich auf diesem Gebiet ausgesprochen heikle Fragen stellen können. Man kann zwar versuchen, einen Wiederholungsrabatt zu berechnen. Ich bezweifle aber, ob dies der sinnvollste Weg ist. In Zukunft wird man bei Wiederholungen von Bauten vermutlich besser den Teamfaktor i benutzen. Im Unterschied zum summarischen (geschätzten) Anpassungsfaktur basiert der Teamfaktor i nämlich auf differenzierteren Grundlagen, im Idealfall sogar auf einer reinen (bausummenunabhängigen) Vorkalkulation.