Die vorliegende Beilage zum Buch «Günstiger bauen» bezieht sich auf das Kapitel 8 «Vertrags- und Honorarfragen». Die wichtigsten Änderungen auf dem Gebiet des Honorarwesens seit dem Stichjahr 1998 werden hier dargestellt. Dazu gehören insbesondere die neue Familie von Leistungs- und Honorarordnungen des SIA aus dem Jahr 2003 (LHO SIA 102 ff.; Ausgabe 2003) sowie das Leistungsmodell SIA 112 aus dem Jahr 2001. Besonders ausführlich betrachtet wird die neue Honorarformel nach dem Zeitaufwandmodell.
Im Kapitel 8 von «Günstiger bauen» sind aber auch Themen abgehandelt, auf die wir in dieser Beilage nicht eingehen. Einige dieser zusätzlichen Ausführungen sind nach wie vor gültig, andere überholt.
In der nachfolgenden Übersicht wird der gesamte Inhalt von Kapitel 8 «Vertrags- und Honorarfragen» nochmals einer Würdigung unterzogen: Was ist noch aktuell? Was hat sich geändert? Wo werden die zwischenzeitlichen Änderungen in der Beilage besprochen?
|
Die SIA-Honorarordnung 102 als Regelwerk eines privaten Vereins |
Seiten 121–123
|
|
Grundsätzliche Aussagen nach wie vor richtig;
direkte Bezüge auf zwischenzeitlich geänderte SIA-Ordnungen aber nicht mehr zutreffend (LHO SIA 102 ff.; Leistungsmodell LM SIA 112)
|
|
|
Wieso sich Honorare im Markt bilden sollen |
Seiten 124–128
|
|
Grundsätzliche Aussagen nach wie vor richtig;
neueste Geschichte des Honorarwesens (ab 1998) wird nachgeführt in Abschnitt «Kurzer Rückblick auf die Geschichte des Honorarwesens» der Buchbeilage «Neuerungen im Honorarwesen»
|
|
|
Die Honorarberechnung im Kostentarif |
Seiten 128–134
|
|
Gesamte Ausführungen zum Kostentarif nicht mehr aktuell;
neues Zeitaufwandmodell wird in der Buchbeilage «Neuerungen im Honorarwesen» an folgenden Stellen umfassend beschrieben:
|
|
|
Der gute Weg zu marktgerechten Architektenhonoraren |
Seiten 135–139
|
|
Grundsatz 1: Architektenvertrag vor Planungsbeginn abschliessen
–>keine Änderungen
Grundsatz 2: Leistungen des Architekten präzisieren
–> nur beim Punkt B «Art der Kostenermittlung» haben sich Änderungen ergeben; die Empfehlung im Buch «Günstiger bauen» ist in der neuen LHO SIA 102 als Möglichkeit explizit aufgeführt (Genauigkeit der Kostenermittlung 10% zum Zeitpunkt Bauprojekt resp. Baueingabe; zudem Elementmethode als Option erwähnt);
siehe Absatz «Leistungsbeschrieb» in der Buchbeilage «Neuerungen im Honorarwesen»
|
|
|
Vertragsverhandlungen, wenn der Architekt schon bestimmt ist |
Seiten 139–141
|
|
Nicht mehr aktuell;
Zahl der Honorarfaktoren hat zugenommen;
neuer Teamfaktor i dürfte bei Verhandlungen der Schlüsselfaktor sein;
Näheres zum Teamfaktor i siehe Absätze «Faktor i (Teamfaktor)» sowie «Konfliktpotential Teamfaktor i»
|
|
|
Weitere Empfehlungen zum Architektenvertrag |
Seiten 141–145
|
|
Es geht um folgende Themen:
- A. Die Vollmacht des Architekten
- B. Verantwortlichkeit (Haftung)
- C. Widerruf und Kündigung
nur Änderungen bei der Haftung; neue Regelung ist bauherrenfreundlich; Näheres siehe Absatz «Allgemeine Vertragsbedingungen»;
vgl. zudem (an der gleichen Stelle) kritische Anmerkungen zur neuen LHO aus juristischer Sicht
|
|
|
Einige Honorarfragen der übrigen Planer |
Seiten 145–148
|
|
Wichtigste besprochene Ordnungen der übrigen Planer:
- LHO SIA 103 (Bauingenieure)
- LHO SIA 108 (Haustechnik)
diese Honorarordnungen haben, analog zur LHO SIA 102 der Architekten, im Jahre 2001 und 2003 geändert; überall gilt jetzt die Honorarberechnung nach dem Zeitaufwandmodell; Grundaussagen nach wie vor aktuell, aber aufgrund der vielen Änderungen mit Vorsicht zu verwenden
|
|
|
Spezielle Vertragsformen |
Seiten 149–158
|
|
Im Buch «Günstiger bauen» werden folgende spezielle Vertragsformen besprochen:
-
Das Generalplanermodell:
wird neu in der Form des Leistungsmodells verwendet (siehe unten: Leistungsmodell LM SIA 112)
-
Abspaltung von Architektenleistungen:
keine Änderungen
-
Pauschalhonorar und Konzepte mit Bonus-Malus:
keine Änderungen
-
Honorierung nach dem Zeitaufwand:
ist in der LHO SIA 102 ff. (2003) neu geregelt;
wichtigste Änderung: SIA publiziert keine Stundenansätze mehr;
Näheres zu Stundenansätzen siehe Absatz «Stundenansatz h»
-
Leistungsmodell 95:
im Jahre 2001 definitiv freigegeben als LM SIA 112;
siehe Abschnitt «Das neue Leistungsmodell SIA 112»
|
|
|
Beispiele |
Seiten 158–176
|
|
Im Buch «Günstiger bauen» werden folgende vier Beispiele dargestellt:
- Einfamilienhaus
- Kostentarif
- Zeittarif
- Wiederholung von Bauten)
überall gilt: Details der Honorarberechnung haben geändert (insbesondere neue Honorarformel nach dem Zeitaufwandmodell);
Grundaussagen nach wie vor aktuell, aber aufgrund der Änderungen mit Vorsicht zu verwenden
|
|
|