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Übersicht der Risiken und Garantien

Ich kenne keine Systematik zur Identifikation und Gliederung der Risiken und Garantien beim Bauen mit einem Generalunternehmer (was aber nicht heisst, dass es nicht doch eine gibt). Ich beschränke mich daher auf die Risiken und Garantien, mit denen ich in der Praxis zu tun gehabt habe. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wir beginnen mit den drei traditionellen Basisgarantien, welche Generalunternehmer dem Bauherrn bieten. Diese beziehen sich auf den Preis, den Übergabetermin und die Ausführungsqualität des Bauwerks. Anschliessend behandeln wir die Planungsgarantie. Man kann sie als Erweiterungen zur Qualitätsgarantie betrachten. Die Teuerungsgarantie ist ebenfalls eine Erweiterung einer der Basisgarantien, nämlich der Preisgarantie.

Weitere Garantien sind die Erfüllungsgarantie und die Garantie zum Bauhandwerkerpfandrecht. Hier sind die Risiken für den Bauherrn abhängig von der Solvenz des Generalunternehmers. Bei einem finanzkräftigen Vertragspartner ist die Wahrscheinlichkeit klein, dass die Garantien beansprucht werden müssen. – Unwägbarkeiten bestehen auch beim Baugrund. Der Generalunternehmer ist allenfalls bereit, gewisse Risiken im Zusammenhang mit der Baugrube zu übernehmen.

Mit erheblichen Risiken behaftet sind meistens Umbauten und Sanierungen. Wir gehen näher darauf ein, in welchem Umfang der Generalunternehmer hier Risiken eingeht und welche beim Bauherrn verbleiben. Das nächste Thema ist die Garantie für mängelfreie Leistungsverzeichnisse. Sie kommt nur zum Tragen, wenn der Generalunternehmer im Rahmen der Submission detaillierte Leistungsverzeichnisse pro Arbeitsgattung erhält, die bauherrenseitig ausgearbeitet worden sind.

Ein letztes Thema schliesslich ist die Mietzinsgarantie. Es ist eine sehr spezielle Garantie, denn sie hat nichts mit dem Bauprozess zu tun, sondern nur mit dem Markt. Sie hat zudem die Eigenschaft, dass sie für den Generalunternehmer teuer werden kann.

Nicht behandelt wird in diesem Buch das Thema der baubezogenen Versicherungen, die natürlich ebenfalls ein wichtiges Instrument zur Risikobewirtschaftung darstellen.