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Der historische Kostentarif bis zum Jahr 2002

Der historische Kostentarif, der das Honorierungswesen bis etwa zur Jahrtausendwende prägt, ist in der Familie der SIA-Honorarordnungen 102 ff. des Ausgabejahres 1984 festgelegt. Massgebend für die Verhältnisse bei den Architekten ist Art. 8 SIA 102 (Ausgabe 1984) mit dem Titel «Honorarberechnung in Prozenten der Baukosten (Kostentarif)». Beim Kostentarif wird das Honorar H anhand einer komplizierten Formel, bestehend aus verschiedenen Honorarfaktoren (B, p, n, q, r), direkt aus der Bausumme abgeleitet. Etwas plakativ formuliert, kann man rückblickend auch sagen: Nur was etwas gekostet hat, hat Honorar gegeben.

Wir wollen die historische Honorarformel verwenden, um für ein konkretes Beispiel das Honorar zu ermitteln. Es geht um den Architektenauftrag für ein Einfamilienhaus mit 0.5 Mio. Fr. honorarberechtigten Baukosten, wobei der Auftrag nur die erste Planungsphase bis zur Baueingabe umfasst (Annahme: 30 von total 100 Teilleistungen; entspricht einem Leistungsanteil von 30%). Unter den gewählten Annahmen für die Honorarfaktoren (insbesondere n = 1.0 und r = 1.0) beträgt das Honorar gemäss Honorarformel 28 650 Fr.

Der historische Kostentarif bis zum Jahr 2002
Beispiel für die Berechnung des Architektenhonorars

Anmerkung: Berechnung gemäss Art. 8.1 SIA 102; Ausgabe 1984

Vom alten Kostentarif zum neuen Zeitaufwandmodell

Der Niedergang des historischen Kostentarifs wird eingeläutet durch die Revision des Kartellrechts im Jahre 1995. Die Wettbewerbskommission WEKO des Bundes verfügt nun über griffigere Instrumente, um Absprachen zu unterbinden, die den Wettbewerb behindern. Die WEKO betrachtet auch die Bauwirtschaft näher und kommt zum Schluss, dass der SIA-Kostentarif als Preisabsprache im Bauplanungsgewerbe zu betrachten sei. Dies erscheint einigermassen plausibel, denn bei Lichte betrachtet ist die Kalkulation eines Honorars «nach SIA» zu diesem Zeitpunkt nicht viel mehr als die Konsultation einer Preistabelle, auch wenn diese sehr differenziert ist und mehrere preisbestimmende Faktoren enthält. Unterschiedliche Anbieter kommen mehr oder weniger zum gleichen Preis: Ergo handelt es sich um eine Preisabsprache einer ganzen Branche.

Zum Zeitpunkt der Abfassung des Buches «Günstiger bauen» (Abschluss 1999) steht der Kostentarif schon stark in der Kritik der Wettbewerbsbehörden. Der Druck wird so gross, dass der SIA sein altes Modell zurückziehen und im Jahr 2003 durch ein neues Honorarmodell ersetzen muss, das in kartellrechtlicher Hinsicht unbedenklich ist: das Zeitaufwandmodell.