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Einführung

Im Vorgängerbuch «Günstiger bauen» ist das Honorarwesen (Stand 1999) auf über fünfzig Seiten beschrieben worden. Allerdings wird dort der damals noch übliche Kostentarif aus den Achtzigerjahren behandelt, der zwischenzeitlich historisch ist. Massgebend für die damalige Besprechung ist nämlich die Ausgabe 1984 der Familie der SIA-Honorarordnungen 102 ff. gewesen.

Eingrenzung des Themas

In den Jahren 2001 bis 2003 hat es auf dem Gebiet des Honorarwesens grosse Umwälzungen gegeben. Aber auch jetzt noch, Jahre nach den Umstellungen, herrscht auf Bauherrenseite eine gewisse Unsicherheit in Sachen Honorarfragen. Das merke ich etwa daran, dass immer wieder entsprechende Fragen an mich herangetragen werden. Ich befürchte deshalb, dass man es mir übel nähme, wenn ich die heutige Situation auf dem Gebiet des Honorarwesens nicht wenigstens in den Grundzügen darstellen würde. In diesem Kapitel 2 gebe ich darum eine Einführung zur aktuellen Methode der Berechnung von Bauplanungshonoraren in der Schweiz, selbstverständlich basierend auf den aktuellen Honorarordnungen des zuständigen Berufsverbandes, des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA. Ich beschränke mich aber auf die Vorstellung der neuartigen Honorarberechnungsmethode, die während der Entwicklung oft als Zeitaufwandmodell bezeichnet worden ist und damit den innovativen Grundgedanken der Honorarberechnung gut zum Ausdruck bringt. Das Zeitaufwandmodell ist 2003 publiziert worden und trägt den offiziellen Namen «Honorarberechnung nach den Baukosten» (Art. 7 SIA 102; Ausgabe 2003), was leider nicht sehr aussagekräftig ist. Bei der Besprechung konzentriere ich mich auf die eher kommerziellen Gesichtspunkte (Anwendung der Honorarfaktoren). Betrachtet werden nur die Verhältnisse bei den Architekten (SIA-Honorarordnung 102), nicht aber bei den Fachingenieuren (Spezialisten). Auf Änderungen bei den Allgemeinen Vertragsbedingungen gehe ich nicht ein. Ich bespreche auch nicht eher sekundäre Honorierungsmethoden wie die Honorarberechnung nach dem effektiven Zeitaufwand (Art. 6 SIA 102; Ausgabe 2003), die nicht verwechselt werden darf mit dem Zeitaufwandmodell.

Kurz behandelt wird zudem das Leistungsmodell (Ordnung SIA 112) als übergeordnete Struktur für alle Planungsleistungen im Rahmen eines Generalplanermodells. Es ist 2001 publiziert worden, zusammen mit überarbeiteten Fassungen der Familie der SIA-Honorarordnungen 102 ff. für Einzelplaner, welche auf das neue Leistungsmodell abgestimmt sind. Letztere haben aber immer noch die alte Honorarformel des Kostentarifs enthalten, welche in dieser Zeit massiv unter Druck geraten ist. Der SIA hat sie 2003 ersetzen müssen durch die neue Honorarformel des Zeitaufwandmodells (Honorarberechnung nach den Baukosten; Art. 7 SIA 102; Ausgabe 2003). Die heute gültige Familie der SIA-Honorarordnungen 102 ff. für Einzelplaner stammt also aus dem Jahre 2003 und basiert auf dem Zeitaufwandmodell.

Zum Begriff des Zeitaufwandmodells

Der Begriff des Zeitaufwandmodells ist, wie bereits erwähnt, vor allem während der Entwicklungsphase des neuen Modells verwendet worden. Er hat aber zu meinem Bedauern keinen Eingang in die heute gültigen SIA-Honorarordnungen 102 ff. des Ausgabejahres 2003 gefunden. Die neue Honorarformel heisst offiziell «Honorarberechnung nach den Baukosten» (Art. 7 SIA-Honorarordnungen 102 ff.; Ausgabe 2003), was leider nicht sehr aussagekräftig ist. Das Neuartige dieser Denkweise ist am Namen nicht erkennbar. Es gibt keinen grossen Unterschied zur alten Bezeichnung «Honorarberechnung in Prozenten der Baukosten (Kostentarif)» (Art. 8 SIA-Honorarordnungen 102 ff.; Ausgabe 1984).

Um das Manko der fehlenden Anschaulichkeit auszugleichen, verwende ich in diesem Buch aus didaktischen Gründen weiterhin oft den Begriff des Zeitaufwandmodells. Es geht dabei immer um die «Honorarberechnung nach den Baukosten» (Art. 7 SIA-Honorarordnungen 102 ff.; Ausgabe 2003).

Die Verwendung des Begriffs «Zeitaufwandmodell» im Zusammenhang mit der neuen Honorarformel von 2003 hat allerdings den Nachteil, dass er leicht mit der alternativen «Honorarberechnung nach dem effektiven Zeitaufwand» verwechselt werden kann (Art. 6 SIA-Honorarordnungen 102 ff.; Ausgabe 2003).

Blickwinkel Bauherrschaft

Die Betrachtung des Honorarwesens erfolgt aus dem Blickwinkel der Bauherr-schaft. Das ist die Optik, die mir vertraut ist, als Berater des Bauherrn beim Abschliessen grösserer Planungsverträge oder als Experte im Sinne einer Zweitmeinung bei meist eher kleineren Bauvorhaben. Die Aussagen reflektieren somit mehrheitlich die Interessenlage des Auftraggebers. Die Ansichten des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA, welcher die Auftragnehmer repräsentiert und die Instrumente zur Vertragsgestaltung und Honorierung entwickelt hat, müssen daher nicht zwangsläufig kongruent sein.

Wir haben bereits oben festgehalten, dass es im Jahr 2003 mit der Publikation des neuen Zeitaufwandmodells eine grosse Umwälzung auf dem Gebiet des Honorarwesens gegeben hat. Ganz weglassen können wir den vorher massgebenden historischen Kostentarif aber doch nicht. Aufgrund seiner marktdominierenden Bedeutung während Jahrzehnten kommen wir nicht darum herum, ihn wenigstens noch mit einem Blick zu würdigen. Dies wollen wir nachfolgend zuerst tun.

Anmerkung zum Zitieren der SIA-Honorarordnungen 102 ff.:

Da im Kapitel 2 «Honorarfragen» verschiedene Ausgaben dieser Honorarordnungen verwendet werden (Ausgaben 1984, 2001, 2003), wird bei der zitierten Quelle jeweils auch das Ausgabejahr angegeben. In den übrigen Kapiteln des Buches entfällt die Angabe des Ausgabejahres, da hier jeweils auf die letzte verfügbare Ausgabe gemäss Literaturverzeichnis Bezug genommen wird.