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Kapitel 14:

Totalunternehmersubmission

In diesem dritten Teil des Buches ist es bisher um spezielle Formen der Bauausführung gegangen. Wir haben angefangen mit Typenhäusern, der Bauausführung von kleineren Wohnbauten im Werkvertrag. Ein zentrales Merkmal dieses Realisierungsmodells ist die Preisgarantie. Dann haben wir uns dem SIA-Kostengarantievertrag zugewendet. Hier wird eine Kostengarantie geboten, obwohl die Bauleitung im Normalfall von freien Planern im Auftragsverhältnis ausgeführt wird und es keinen Werkvertrag für das Bauwerk als Ganzes gibt.

Das letzte Spezialmodell, das wir nun betrachten wollen, kommt bewusst am Schluss. Die Totalunternehmersubmission überschreitet nämlich eine Grenze: Es handelt sich hier nicht um ein Modell der reinen Bauausführung, wie in den bisher beschriebenen Fällen, insbesondere bei der Bauausführung mit Einzelunternehmern unter der Bauleitung von beauftragten Planern sowie bei der Bauausführung durch Generalunternehmer. Die Totalunternehmersubmission stellt vielmehr eine Mischform zwischen Planung und Bauausführung dar. Der anbietende Totalunternehmer ist ein planender Generalunternehmer. Zuerst arbeitet er aufgrund eines Pflichtenhefts ein Projekt aus und gibt anschliessend dafür den Preis verbindlich an. Es geht hier also nicht nur um einen Preiswettbewerb wie bei der klassischen Generalunternehmersubmission, sondern auch um einen Ideenwettbewerb. Gesucht ist das Projekt mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Am Ende der Totalunternehmersubmission Bauherr kann aus unterschiedlichen Projekten auswählen, deren Preise bekannt sind.

Abgrenzung des Themas und Begriff der Totalunternehmersubmission

In diesem Kapitel befassen wir uns mit der Totalunternehmersubmission aus der Optik eines privaten Investors, der ein überschaubares Bauvorhaben realisieren möchte. Konkret geht es dabei etwa um den Bau eines Bürogebäudes, eines Mehrfamilienhauses oder einer Fabrik. Die Auftragsgrösse dürfte in der Grössenordnung von 5–10 Mio. Fr. liegen. Sie ist damit etwa um den Faktor 10–20 höher als beim Typenhausmodell, mit dem eine entfernte Ähnlichkeit besteht.

Wir kümmern uns in diesem Kapitel nicht um die viel komplexeren Verhältnisse des Gesamtleistungswettbewerbs bei staatlichen Projekten, die nach den Grundsätzen des öffentlichen Beschaffungswesens ablaufen müssen.

  • Begriff

In der Praxis werden für die Konkurrenzausschreibung von baulichen Komplettleistungen unterschiedliche Begriffe verwendet, etwa die Bezeichnungen «Totalunternehmersubmission» oder «Gesamtleistungswettbewerb».

Um den Konkurrenzgedanken zu bezeichnen, der dem Verfahren innewohnt, gefällt mir der Begriff «Submission» besser als das Wort «Wettbewerb». Beim Verfahren, das in diesem Kapitel beschrieben wird, handelt es sich nämlich um ein pragmatisches Vorgehen der Projektrealisierung für eher einfache Bauvorhaben von privaten Bauherren. Hier spielt der Wettbewerbsgedanke im Sinne eines Architektenwettbewerbs keine Rolle. Die Bauherrschaft fällt den Vergabeentscheid ohne beratende Architektenjury selber. Sie geht somit ähnlich vor wie bei der Submission von Generalunternehmerleistungen, wo sie den Vergabeentscheid auch alleine fällt. Der Unterschied zum Generalunternehmerverfahren besteht lediglich darin, dass die Planungsleistungen im Werkvertrag eingeschlossen sind und es sich somit um ein Leistungspaket eines Totalunternehmers handelt. – Für die in diesem Kapitel beschriebenen Beispiele passt somit von den beiden genannten Begriffen der Ausdruck «Totalunternehmersubmission» besser.

Die Bezeichnung «Gesamtleistungswettbewerb» ist dort angebracht, wo die Komponente des Architektenwettbewerbs eine grössere Rolle spielt, insbesondere bei Projekten der öffentlichen Hand. In der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen VöB ist denn auch ausdrücklich vom «Gesamtleistungswettbewerb» die Rede.