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Teil B: Risikoentschädigung des Generalunternehmers

Die Risikoentschädigung des Generalunternehmers hängt ab von der Projektgrösse und der Art des Projekts. Bei kleineren Projekten ist die Risikoentschädigung in Prozenten ausgedrückt in der Regel höher als bei grösseren Projekten. Zudem führen relativ einfache, standardisierte Projekte zu einem niedrigeren Risikozuschlag als komplexere Projekte wie beispielsweise Sanierungen.

Risikoentschädigungen bei verschiedenen Projektgrössen

In der vorangehenden Tabelle ist für zwei unterschiedlich grosse Projekte neben dem bereits betrachteten Baumanagementhonorar auch die Risikoentschädigung des Generalunternehmers angegeben. Beim eher standardisierten grossen Projekt mit 20 Mio. Fr. Werkvertragssumme (Beispiel 1) beträgt die Risikoentschädigung 490 000 Fr., was einen Zuschlag von 2.6% auf die Summe der Subunternehmerleistungen ergibt. Beim kleinen Umbau mit 3 Mio. Fr. Werkvertragssumme (Beispiel 2) beträgt die Risikoentschädigung 165 000 Fr., was 6.2% Zuschlag ergibt.