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Kapitel 10:

Generalunternehmerhonorar

Wir haben uns jetzt ein langes Kapitel lang mit den vielfältigen Risiken des Bauens auseinandergesetzt und festgestellt, dass ein Generalunternehmer der Bauherrschaft viele Unwägbarkeiten abnehmen kann. Er hat also eine ähnliche Funktion wie eine Versicherung. Zur Finanzierung der Risikoübernahme benötigt man aber Geld. Eine Versicherung ist auf Prämien angewiesen. Wie sieht es diesbezüglich beim Generalunternehmer aus? Mit welchen Prämien kalkuliert er, um die Risikoübernahme zu decken? Mit diesen Fragen wollen wir uns in diesem kurzen Kapitel befassen.

Das Generalunternehmerhonorar setzt sich grundsätzlich aus zwei Teilen zusammen: dem Honorar für das Baumanagement (Teil A) und der eigentlichen Risikoentschädigung (Teil B).


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