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Nachfolgend sind die Kapitelanfänge im Teil B des Buches wiedergegeben.
Sie stellen Inhaltszusammenfassungen der einzelnen Kapitel dar.

Teil B: Beispiele und Spezialfragen

Im Teil A haben wir uns mit den Grundlagen des Honorarwesens im Bauplanungsgewerbe auseinander gesetzt. Im Teil B wollen wir nun anhand von fünf Fallstudien (Kapitel 10 bis 14) Anwendungen in der Praxis genauer betrachten.

Die Honorarsummen in den Beispielen beruhen auf Marktbeobachtungen. Es sind Werte, die man im freien Markt antrifft. In den allermeisten Fällen bin ich nicht an den Verhandlungen zu den Planerverträgen beteiligt gewesen. Dies betrifft insbesondere die Fallstudie zu einem grösseren Projekt in Kapitel 10 sowie die Honorarrichtwerte zu Einfamilienhäusern in Kapitel 12.

Kapitel 10: Planerhonorare bei einem grösseren Projekt

  • Ausgangslage, Aufgabenstellung
  • Erste Projektphase: Vorprojekt, Bauprojekt, KV
  • Berechnung Architektenhonorar
  • Honorare der Fachplaner
  • Einige Verhältniszahlen zu den Honoraren

In dieser Fallstudie gehen wir auf die Planerhonorare bei einem grösseren Bauvorhaben ein. Nach der Darstellung der Ausgangslage beschreibe ich zunächst die erste Projektphase (vom Vorprojekt bis zum Kostenvoranschlag). Sie weist die Besonderheit auf, dass der Planer am Risiko eines Projektabbruchs beteiligt ist: Er erhält in diesem Fall nicht das volle Honorar.

Anschliessend erläutere ich ausführlich die Berechnung des Architektenhonorars und gehe dabei auf die einzelnen Honorarfaktoren ein. Im konkreten Fall wird die definitive Höhe des Honorars erst zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlags ermittelt. Vorher werden lediglich einige wichtige Honorarfaktoren festgelegt

In einem weiteren Abschnitt betrachten wir die Honorare der Fachplaner. Abgeschlossen wird die erste Fallstudie mit der Diskussion einiger Verhältniszahlen zu den Planerhonoraren (Verhältnis der Teilhonorare unter sich sowie in Bezug auf die Anlagekosten).

Kapitel 11: Architektenleistungen aufteilen

  • Ausgangslage, Aufgabenstellung
  • Varianten der Beauftragung

Die Architektenarbeit besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Teilen, der Projektierung und der Bauausführung. Es stellt sich relativ häufig das Problem, dass man die beiden Leistungsbereiche auf zwei Firmen aufteilen muss. Auf der einen Seite gibt es dann den projektierenden Architekten, auf der anderen die ausführungsbezogenen Fachleute für Bauleitung und Kostenwesen.

In diesem Kapitel gehen wir der Frage nach, wie man die Aufteilung vornehmen kann und welche Gesichtspunkte dabei zu beachten sind. Für den Beizug gibt es zwei Möglichkeiten: Der projektierende Architekt kann den ausführungsbezogenen Spezialisten (Baumanager) selbst beauftragen. Es ist aber auch möglich, dass die Bauherrschaft den Baumanager direkt beauftragt und somit separate Verträge für Bauplanung und Bauausführung abschliesst.

Zwei wichtige Kriterien, die bei Wahl und Ausgestaltung der Lösung zu berücksichtigen sind, betreffen die Planungshaftung und die Gesamtleitung.

Kapitel 12: Honorarfragen bei Einfamilienhäusern

  • (Zu) viele Steuerungselemente für die Honorargestaltung
  • Honorarrichtwerte – Einfachheit ist alles
  • Honorare von Fachplanern

In diesem Kapitel befassen wir uns mit einer der wohl häufigsten Bauaufgaben überhaupt, dem Einfamilienhaus und vergleichbaren Projekten (Doppeleinfamilienhaus etc.). Die obere Grenze der Projektgrösse dürfte etwa bei Anlagekosten (ohne Land) von 2 bis 2.5 Mio. Fr. liegen. Ziel der Darstellung ist es, der interessierten Leserschaft Anhaltspunkte dafür zu geben, in welcher Grössenordnung sich das Architektenhonorar bewegt.

Bei dieser Art von Bauaufgabe gehen wir anders an das Thema der Honorierung heran als im übrigen Teil des Buches. Wir nehmen nämlich Abstand von der Honorarformel. Sie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Der Hauptgrund dafür ist eine häufig unsachgemässe Anwendung der Honorarformel in der Praxis. Dies zeigt sich etwa darin, dass offen ausgewiesene Rabatte gewährt werden. (Sinnvoller wäre, die Höhe des Honorars mit den diversen Honorarfaktoren wie Schwierigkeitsgrad n, Teamfaktor i oder Stundenansatz h zu bestimmen, wofür sie auch vorgesehen sind.) Eine andere Erscheinungsform sind falsche Berechnungen von zentralen Honorarfaktoren wie dem Leistungsanteil q oder den aufwandbestimmenden Baukosten B.

Bei Einfamilienhäusern und ähnlichen Bauaufgaben muss das Thema der Honorierung deshalb so einfach wie möglich dargestellt werden. Es macht keinen Sinn, auf die Vielzahl der Honorarfaktoren einzugehen. Wir beschränken uns darum auf eine einzige Kenngrösse, und zwar das Verhältnis zwischen Architektenhonorar und aufwandbestimmenden Baukosten.

Die Angaben zu den Honorarrichtwerten beruhen auf meinen Beobachtungen in der Praxis. Die Richtwerte haben nur den Zweck, der Bauherrschaft Anhaltspunkte dafür zu geben, mit welcher Honorarhöhe sie etwa rechnen muss. Sie sollte in der Lage zu beurteilen, ob das Honorar eher hoch oder eher tief ist. Diese Kostenangaben sind aber nicht das Instrument dafür, um primär die Honorare zu drücken.

Kapitel 13: Wiederholung von Bauten

  • Grundsätzliches
  • Aufgabenstellung

Gesamtauftrag in Teilaufträge aufteilen In diesem Kapitel befassen wir uns mit Bauten, die wiederholt ausgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel identische Wohnblocks. In der SIA-Honorarordnung 102 wird dazu lediglich gesagt, dass in einem solchen Fall das Honorar reduziert werden solle. Über den Umfang erfährt man aber nichts.

Der Wiederholungsrabatt kann am ehesten berechnet werden, indem der gesamte Planerauftrag gedanklich in drei Teilaufträge unterteilt wird. Drei verschiedene Architekten erhalten je einen Teilauftrag. Es handelt sich dabei um (1) Projektierung, (2) KV / Ausschreibung / Ausführungsplanung und (3) Ausführung. Für jeden Teilauftrag wird untersucht, welchen Einfluss der Repetitionseffekt auf den Zeitaufwand und somit das Honorar hat.

Beim Teilauftrag 1 (Projektierung) spielt der Repetitionseffekt praktisch keine Rolle. Beim Teilauftrag 2 (KV / Ausschreibung / Ausführungsprojekt) jedoch ist die Vereinfachung aufgrund der Wiederholung gross. Besonders eindrücklich zeigt sie sich bei den Ausführungsplänen. Beim Teilauftrag 3 (Ausführung) wiederum ist nur eine geringe Vereinfachung zu erwarten.

Wenn wir die drei Teilaufträge wieder zusammenlegen und einen einzigen daraus machen, können wir den Wiederholungsfaktor berechnen. In der konkreten Fallstudie kommen wir auf einen Wert von 74%.

Kapitel 14: Bonusvereinbarungen

  • Verpönter Bonus
  • Grundvarianten für Bonuskonzepte
  • Konzeption des Bonussystems
  • Aspekte der Anwendung

Im letzten Kapitel befassen wir uns mit einem meiner Lieblingsthemen: dem Bonusmodell für kostenbewusstes Handeln in der Bauplanung. Dafür gibt es keinen Mustervertrag vom SIA. Man kommt also nicht darum herum, selbst ein Bonussystem zu konzipieren, was in der Praxis aber nicht so einfach ist.

Es gibt zwei Grundvarianten von Bonuskonzepten. Bei der ersten wird der ganze Projektablauf in die Bonusberechnung einbezogen, vom Entwurf bis zur Bauausführung. Bei der zweiten geht es nur um die Bauausführung, wo der Hebeleffekt zur Beeinflussung der Kosten geringer ist. Allerdings ist die zweite Variante viel einfacher in der Anwendung, weshalb wir nur diese besprechen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Planer einen Bonus erhalten, wenn sie während der Bauausführung den Kostenvoranschlag (KV) unterschreiten können.

Bei der Konzeption eines Bonussystems wird zuerst festgelegt, ob nur der Architekt einbezogen wird oder noch weitere Planer. Dann wird die bonusberechtigte Bausumme definiert, allenfalls gegliedert nach Planer. Beim Bonusmodell ist genau zu klären, was eine Einsparung ist. Es ist zum Beispiel nicht zulässig, dass der Planer dadurch die Kosten senkt, indem der die vereinbarten Anforderungen gemäss Baubeschrieb unterschreitet, ohne dazu das Einverständnis der Bauherrschaft einzuholen. Im Weiteren ist zu regeln, wie die bonusrelevante Summe aktualisiert wird, wenn es Projektänderungen gibt. Wenn der Bauherr mehr bestellt, darf dies nicht zu Lasten des Bonus des Planers gehen. Am besten ist es, wenn man sich den Mechanismus der Bonusberechnung anhand von realitätsnahen Beispielen veranschaulicht. Schliesslich gilt es noch zu vereinbaren, welchen Anteil der Kostenunterschreitung der Planer als Bonus bekommt.

>> Leseprobe 4: Verpönter Bonus