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Das Auswahlgremium

Wie soll bei der Gesamtleistungsausschreibung das Auswahlgremium zusammengesetzt sein? Zuerst betrachten wir das Praktikerverfahren, das in diesem Buch beschrieben wird. Anschliessend gehen wir auf das VSGU-Modell ein.

 

  • Beim Praktikerverfahren

Beim Praktikerverfahren ist bei der Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums zu berücksichtigen, dass nur ein Teil der Entscheidungsgrundlagen in schriftlicher Form vorliegt. Es handelt sich dabei um Pläne, Tabellen, Beschriebe und dergleichen, die von den Totalunternehmern abgegeben werden. Genauso wichtig für die Beurteilung der Bewerber sind aber die Eindrücke aus zahlreichen Gesprächen und Besichtigungen. Diese schriftlichen und mündlichen Informationen zusammen ergeben ein komplexes Mosaik, das in der Gesamtheit für die Vorauswahl massgebend ist.

Das Auswahlgremium soll daher klein sein. Alle Gespräche und Besichtigungen sollen vom gleichen Team gemacht werden. Dadurch ist gewährleistet, dass bei der Beurteilung überall der gleiche Massstab angewendet wird. Das Team besteht im Minimum aus zwei Personen, einem Repräsentanten der Bauherrschaft sowie einem Baufachmann. Der Verzicht auf eine Jury aus Architekten scheint mir vertretbar zu sein. Meiner Ansicht nach unterscheidet sich nämlich die Vorauswahl von Totalunternehmern nicht wesentlich von der Evaluation einer Werbeagentur. Bei Werbern sind es auch Nichtfachleute der Werbebranche (Marketingleiter, Geschäftsleiter etc.), die die Selektion vornehmen.

Der Baufachmann im Auswahlgremium ist mit Vorteil ein externer Planungsgeneralist mit viel Erfahrung im Projektmanagement. Im Idealfall erstellt er zuerst das Pflichtenheft. Er schlägt dann aufgrund seiner Kenntnis des Baumarktes geeignete Kandidaten für die erste Phase (= Vorauswahl) vor. Anschliessend unterstützt er die Bauherrschaft während des ganzen Auswahlverfahrens (Plausibilitätsüberprüfung der Kostenschätzungen, Stellungnahme zu den skizzenartigen Lösungsvorschlägen etc.).

 

  • Beim VSGU-Modell

Beim VSGU-Modell findet die eigentliche Auswahl (wenn man von der Präqualifikation absieht) nach der Konzeptphase statt. Das Auswahlverfahren entspricht im wesentlichen einem Architektenwettbewerb, wobei aber zusätzlich die Kosten in die Beurteilung einfliessen. Gemäss Ansicht des VSGU ist eine Wettbewerbsjury einzusetzen, der auch externe Fachleute angehören sollen. Es wird ferner empfohlen, einen Verbandsvertreter des VSGU beizuziehen.

Bei öffentlichen Bauaufgaben wird ein auf diese Weise zusammengesetztes Gremium der Normalfall sein. Auch bei privaten Bauvorhaben dürfte gelegentlich diese Lösung der traditionellen Wettbewerbsjury gewählt werden. Ein Fragezeichen setze ich aber hinter die Empfehlung, einen Verbandsvertreter des VSGU beizuziehen. Man muss sich vorstellen, dass an der Gesamtleistungsausschreibung auch Kandidaten teilnehmen können, die nicht im VSGU sind. Denkbar ist auch, dass Teilnehmer aus dem Ausland eingeladen werden, wo ganz andere Gebräuche herrschen (unter anderem hinsichtlich Honorierung). Aus diesen Gründen leuchtet mir nicht recht ein, wieso eine private Bauherrschaft einen Verbandsvertreter des VSGU in ihr Auswahlgremium berufen sollte.