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Bausteine von Pflichtenheften

Ein Pflichtenheft kann auf sehr verschiedenartige Weise abgefasst werden. In einfachen Fällen beinhaltet es nur ein Raumprogramm sowie eine knappe Beschreibung des gewünschten Standards. Es ist durchaus möglich, dass man dabei mit drei Seiten auskommt. Es ist auch denkbar, wie im Beispiel der Wohnüberbauung Bostuden in Thun (siehe Absatz «Projektoptimierung in radikaler Form»), gar kein Raumprogramm anzugeben und nur eine maximale Nettorendite für die zulässige Nutzung zu fordern.

Bei komplexeren Fällen, etwa einer Fabrik, kann das Pflichtenheft aus umfangreichen Vorgaben und Detailspezifikationen bestehen, die vorgängig im Rahmen der Projektdefinition ausgearbeitet werden. Unter Umständen wird in dieser Vorphase schon der Layout bestimmt, was bereits als Vorstufe einer baulichen Lösung angesehen werden kann.

Beispiel: Pflichtenheft eines Fabrikneubaus

Anhand eines Fabrikprojektes wollen wir nachfolgend darstellen, welche Bausteine zu einem Pflichtenheft gehören können. Als Demonstrationsobjekt wählen wir einen Betrieb, wo mit grossen Maschinen voluminöse Werkstücke bearbeitet werden. Ein derartiges Bauvorhaben ist für den Zweck der Betrachtung sehr ergiebig.

Bei der Beschreibung des konventionellen Vorgehens haben wir uns bereits mit Projektdefinitionen von industriellen Bauaufgaben befasst (siehe Abschnitt «Pflichtenheft Fabrik»). Im gewählten Beispiel haben wir das definierte Projekt in einem einzigen Satz wie folgt beschrieben: «Die Endmontage für die Produktelinien A und B sowie die Oberflächenbearbeitung wird in einen Neubau am Standort xy mit 6 000 m2 Bruttogeschossfläche ausgelagert.» Beim normalen Architektenverfahren genügt dieser Stand der Projektdefinition, damit die Bauplaner mit der Projektierung beginnen können. Bei einer Gesamtleistungsausschreibung jedoch müssen die Planungsvorgaben ausführlicher sein. Mindestens die kritischen betrieblichen Abläufe sind während der Projektdefinition bereits im Detail zu planen. Das Pflichtenheft als Resultat der Projektdefinition beinhaltet somit bereits die notwendigen betrieblichen Detailspezifikationen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Teilnehmer der Gesamtleistungsausschreibung von den gleichen Anforderungen ausgehen.

Die nachfolgende Darstellung von möglichen Bausteinen von Pflichtenheften kann als Checkliste dienen, vor allem aber als Quelle für Anregungen. Bei den meisten Bauvorhaben sind nur einige der aufgeführten Punkte massgebend.

 

Gesamtleistungsausschreibung:
Mögliche Bausteine für Pflichtenhefte (Beispiel Fabrikneubau)

Ausgangslage: Projektdefinition bereits durchgeführt (inkl. Betriebsplanung)

A. Standortbezogene Angaben

  • Baugrund (geologisches Gutachten)
  • vorhandene Erschliessung (Verkehr, Trinkwasser, Löschwasser, Kanalisation, Starkstrom, Telefon, Gas etc.)
  • Standort Bauvorhaben; zukünftige Erweiterungen (gemäss Masterplan)
  • Versorgungskonzept für Gesamtareal

B. Betriebliche Nutzung, Raumprogramm

  • Layout der betrieblichen Nutzung
  • Raumhöhen; evtl. Schemaschnitt
  • statische Anforderungen (Nutzlasten, Kranlasten)
  • Randbedingungen zur Stützenstellung
  • Medienversorgung der Betriebseinrichtungen (Stark- und Schwachstrom, Abluft, Wasser, Abwasser, Druckluft etc.)
  • Raumklima (betrieblich bedingte Raumtemperaturen etc.)
  • Eigenleistungen (= bauherrenseitige Planungen und Lieferungen)
  • Betriebseinrichtungen im Totalunternehmer-Leistungsumfang (z. B. Krane)
  • Raumprogramm für nicht betriebliche Nutzungen (Verwaltungstrakt etc.)

C. Anforderungen an Bauelemente des Gebäudes

  • Gebäudehülle (Türen und Tore, Fenster, Sonnenschutz, Dachbelichtung)
  • evtl. spezielle Anforderungen Wärmedämmung
  • nutzungsneutrale Haustechnik (Stark- und Schwachstrom, Heizung, Lüftung, Wärmerückgewinnung, Gebäudeleittechnik etc.)
  • Einzelbauteile wie Böden, Wände, Ausbauelemente etc.
  • Optionen, über die später entschieden wird

D. Umgebung, Erschliessung

  • Umgebung (Hartflächen, Zaun, Aussenbeleuchtung etc.)
  • Werkleitungen (Starkstrom, Wasser, Kanalisation etc.)
  • Umgebungsbauwerke

E. Baunebenkosten

  • Bewilligungen, Gebühren, Versicherungen, Pläne und Kopien etc.
  • Honorare (Architekt, Bauingenieur, Haustechnikplaner etc.)