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Kapitel 15:

Das Pflichtenheft

 

Bei der Behandlung des konventionellen Architektenverfahrens haben wir uns bereits eingehend mit Pflichtenheften befasst. Dabei sind wir zum Schluss gekommen, dass Pflichtenhefte mehr sind als blosse Raumprogramme: Es sind gesamtheitliche Vorgaben für die Projektentwicklung.

Bei Gesamtleistungsausschreibungen kommt nun noch ein weiterer Aspekt hinzu: Hier sind sie nicht nur bloss die Ausgangslage für die Planungsarbeit, sondern gleich die Basis für Gesamtleistungsangebote einschliesslich aller finanziellen Konsequenzen. An Pflichtenhefte sind also sehr viel höhere Anforderungen zu stellen als beim Architektenverfahren. Die Gesamtheit der verlangten Leistungsmerkmale des Bauobjektes sind darin festzuhalten.