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Kapitel 11:

Realisierung mit Einzelunternehmer

 

Unter Laien der Bauwirtschaft herrscht manchmal die irrige Meinung vor, dass man beim Bauen vor allem dadurch Geld sparen könne, dass man bei der Bauausführung die Preise der Unternehmer drücke. In Tat und Wahrheit sind jedoch, gesamthaft gesehen, die Sparmöglichkeiten in der Realisierungsphase bei weitem nicht so gross wie in der Planungsphase.

In diesem Kapitel befassen wir uns mit der Realisierung beim traditionellen Architektenverfahren, wo eine Reihe einzelner Unternehmer je einen Teil des Gesamtwerkes ausführen. Wir bezeichnen sie als Einzelunternehmer. Auf die Untervariante dieses Verfahrens, die Realisierung mit einem Generalunternehmer, gehen wir im nächsten Kapitel ein.

Unsere Aufmerksamkeit gilt vor allem der Frage, was die Bauherrschaft dazu beitragen kann, um möglichst vorteilhafte Werkverträge abzuschliessen. Weiter befassen wir uns mit den wichtigsten Rechtsfragen der Bauausführung, insbesondere mit dem Werkvertragsrecht und den SIA-Normen. Abschliessend gehen wir auf das Thema der Baukostenüberwachung ein.