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Nachfolgend sind die Kapitelanfänge im Teil A wiedergegeben.
Sie stellen Inhaltszusammenfassungen der einzelnen Kapitel dar.

Teil A: Traditionelle Form der Projektrealisierung

Im Teil A betrachten wir die traditionelle Form der Projektrealisierung, die bei mehr als 80% des Hochbauvolumens in der Schweiz angewendet wird. Dieses auch als Architektenmodell bekannte Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass das Planerteam im Auftrag der Bauherrschaft sowohl für die Planung wie die Bauleitung zuständig ist. Der Bauherr bestellt die Leistungen der Bauausführung einzeln bei einer Vielzahl von Werkunternehmern separat nach Arbeitsgattungen (Baumeisterarbeiten, Gipserarbeiten, elektrische Installationen etc.).

1. Projektdefinition

Die erste Phase eines Bauprojekts ist die Projektdefinition. Das Resultat davon ist das Pflichtenheft. Es stellt die Ausgangslage dar für die Planerwahl und die anschliessende Projektausarbeitung.

Das Pflichtenheft soll alle wesentlichen Vorgaben und Wünsche der Bauherrschaft enthalten. Ein zentraler Teil davon ist das Raumprogramm. Auch eine Aussage zu den Kosten gehört zum Pflichtenheft.

Die Machbarkeit des Bauvorhabens ist im Rahmen der Projektdefinition nachzuweisen. Sie beinhaltet bauliche, nutzungsmässige und wirtschaftliche Aspekte.

2. Projektorganisation

Bei jedem Projekt muss festgelegt werden, welche Personen im Projektteam mitarbeiten und welches ihre Aufgaben sind. Die Gesamtheit aller Vereinbarungen bezeichnet man als Projektorganisation. Ein wichtiger Teil davon ist das Organigramm.

In diesem Kapitel befassen wir uns mit verschiedenen Ausprägungen der Projektorganisation.

3. Architektenwahl

Die Architektenwahl ist eine der wichtigsten Aufgaben der Bauherrschaft überhaupt. Es ist kein einfaches Unterfangen für sie, da sie dabei ganz auf sich allein gestellt ist.

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Bauherren. Bei der öffentlichen Hand sind die Beschaffungsvorgänge ganz anders.

4. Auswahl der übrigen Bauplaner

Wenn der Architekt als Gesamtleiter einmal ausgewählt ist, gestaltet sich die Beauftragung der übrigen Mitglieder des Planerteams deutlich einfacher. Der Gesamtleiter unterstützt die Bauherrschaft nämlich massgeblich dabei, die zusätzlich notwendigen Planer zu bestimmen.

5. Honorarfragen

Für Gelegenheitsbauherren ist es nicht einfach, das System der Honorarberechnung im Bauplanungsgewerbe zu verste-hen. Es ist daher illusorisch, in Checklistenform das Honorarberechnungssystem so weit erklären zu wollen, dass ein konkretes Honorarangebot beurteilt werden kann.

Nachfolgend wird die Methode kurz erläutert und die Anwendung der Honorarfaktoren dargelegt, wobei ich mich auf die Architektenleistungen beschränke. Die Ausführungen sollen dazu beitragen, bei Konkurrenzofferten die einzelnen Angebote besser vergleichen zu können und zu erkennen, worauf die Unterschiede zurückzuführen sind. Die Erkenntnisse können allenfalls verwendet werden, um mit den Anbietern Vertragsverhandlungen zu führen.

Es kann aber nicht beurteilt werden, ob der Preis eines Angebots als gängiger Marktpreis zu betrachten ist.

6. Planerverträge

In diesem Kapitel gehen wir darauf ein, wie die Verträge mit den ausgewählten Bauplanern abgeschlossen werden. Wir befassen uns mit den diversen Wahlmöglichkeiten, die im Hinblick auf die Konzeption der Verträge in Betracht gezogen werden können.

Den Mustervertrag des SIA für Planungsverträge besprechen wir in groben Zügen. Dabei halten wir uns primär an den Architektenvertrag, basierend auf der SIA-Honorarordnung 102.

7. Projektablauf

Bisher haben wir einige zeitlich begrenzte Themen wie Projektdefinition, Planerwahl etc. behandelt. Nun betrachten wir drei Sachgebiete, die sich über das ganze Projekt hinziehen. Es geht dabei um die Aufgaben der Bauherrschaft, das Kostenwesen und die Projektoptimierung.

8. Projektrisiken

Das Bauen ist bekanntlich mit vielfältigen Risiken verbunden. Nachfolgend gehen wir auf einige wichtige Risiken ein und zeigen Möglichkeiten auf, wie sich die Gefahren für die Bauherrschaft reduzieren lassen.

9. Kostenvoranschlag

Beim Kostenvoranschlag (KV) handelt es sich um das detaillierte Kostenbudget, das zum Zeitpunkt des Baugesuchs für das fertig ausgearbeitete Bauprojekt erstellt wird. Von besonderer Bedeutung sind die finanziellen Reservegefässe, die im KV enthalten sind.

10. Bauarbeiten beschaffen

Mit diesem Kapitel fängt beim traditionellen Realisierungsmodell die Bauausführung an.

Zuerst befassen wir uns mit der Ausschreibung der Bauarbeiten. Hier steht die Frage im Vordergrund, wie Nachforderungen von Werkunternehmern vermieden werden können, die auf Mängeln in Leistungsverzeichnissen zurückzuführen sind.

Wenn die Angebote der Unternehmer vorliegen, können die Bauarbeiten von der Bauherrschaft vergeben werden.

11. Werkverträge

Für die Beschaffung der Bauleistungen werden zwischen Bauherrn und Unternehmer Werkverträge abgeschlossen. Obwohl sich primär der Gesamtleiter und sein Planerteam um die rechtlichen Aspekte kümmern, sollte die Bauherrschaft trotzdem ein minimales Basiswissen zum Werkvertragsrecht haben.

12. Bauhandwerkerpfandrecht

Das Bauhandwerkerpfandrecht ist vor allem beim Generalunternehmermodell zu beachten. Dieses Realisierungsmodell besprechen wir im Teil B des Buches. Es spielt aber auch bei der traditionellen Bauausführung eine Rolle, wenn auch in deutlich geringerem Ausmass. Aus diesem Grund behandeln wir das Thema als Abschluss von Teil A und somit an der Schnittstelle der beiden Buchteile.